Artikel 30 VO (EU) 2026/249
Fischsammelgeräte für tropischen Thunfisch
(1) Der Einsatz von FADs im ICCAT-Übereinkommensbereich ist vom 17. März bis zum 30. April verboten.
(2) Vom 2. März bis zum 16. März stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass ihre Fischereifahrzeuge im ICCAT-Übereinkommensbereich keine FADs ausbringen.
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