Anlage G VO (EU) 2026/253

MEILENSTEINE FÜR DIE UMSETZUNG

(1)
Das Teilsystem gilt als von einem Telematik-Akteur gemäß der vorliegenden Verordnung eingeführt, wenn die Anforderungen an die gemeinsame Datennutzung und die Meldungen gemäß den Spezifikationen im vorliegenden Anhang vollständig implementiert wurden und wenn die entsprechenden Telematikanwendungen, die für die gemeinsame Datennutzung verwendet werden, gemäß Artikel 18 und Nummer 1.6 des vorliegenden Anhangs als für mit der vorliegenden Verordnung konform erklärt wurden und voll funktionsfähig sind (erster Betriebstag).
(2)
Um die in Artikel 16 Absätze 2, 3 und 4 festgelegten Fristen einzuhalten, muss jeder Telematik-Akteur das Teilsystem „Telematik” entsprechend den in der folgenden Tabelle festgelegten Meilensteinen einführen:

Funktionen Eckwerte Meilenstein
Kapazitätsmanagement
2.1 —
Objektkennungen
4.3.2029
2.3 —
Kapazitätszuweisung
4.3.2029
Zugvorbereitung
2.5.1 —
Zugbildung

Schienengüterverkehrsdienste

Schienenpersonenverkehrsdienste

9.12.2029
2.5.2 —
Zug abfahrbereit
9.12.2029
2.5.3 —
Prognose der Abfahrbereitschaft des Zuges
9.12.2029
Verkehrsmanagement
2.6 —
Zugverkehrsdaten

Güterverkehr

Personenverkehr

9.12.2029

10.12.2028

Management von Güterwagen und deren Ladung
3.1.1 —
Frachtbrief
9.12.2029
3.2.1 —
Wagenlaufinformation
9.12.2029
3.2.3 —
Wagenprognoseinformation
9.12.2029
Referenzdaten
1.2 —
Gemeinsame Referenzdaten

Organisationen

Standorte

13.12.2026
3.3.2 —
Fahrzeugreferenzdaten
10.12.2028
3.3.3 —
Referenzdaten von intermodalen Ladeeinheiten
10.12.2028
3.3.4 —
Betriebsdaten für Wagen und intermodale Ladeeinheiten
-/-
4.8 —
Gemeinsame Referenzdaten für die Ausstellung von Eisenbahnfahrkarten
10.12.2028
Ausstellung von Eisenbahnfahrkarten für Schienenpersonenverkehrsdienste
4.2.1 —
Fahrgastfahrplandaten
14.12.2025
4.2.2 —
Fahrgastfahrplandaten bezüglich der Anschlusszeiten
12.12.2027
4.3 —
Tarifdaten
10.12.2028
4.4 —
Beförderungsbedingungen
13.12.2026
4.5 —
Verfügbarkeit und Buchungen
10.6.2029
4.6 —
Sicherheitselemente für den Produktvertrieb
13.12.2026
Reiseinformationen für Fahrgäste
4.7 —
Reiseinformationen für Fahrgäste während der Zugfahrt
12.12.2027

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