Artikel 40 VO (EU) 2026/255

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Artikel 3 bis 8 und 10 bis 39, einschließlich der Anhänge I und II, gelten ab dem 29 Oktober 2027.

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