Artikel 1 VO (EU) 2026/261
Gegenstand
Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen geschaffen, um die verbleibenden erheblichen Risiken für Handel und Versorgungssicherheit, die sich für die Union aus dem Erdgashandel mit der Russischen Föderation ergeben, zu beseitigen und um die wirksame und rechtzeitige Einstellung der Einfuhr von Öl aus der Russischen Föderation vorzubereiten, indem Folgendes festgelegt wird:
- a)
- ein schrittweises Verbot der Einfuhr von Erdgas aus der Russischen Föderation;
- b)
- Vorschriften zur wirksamen Umsetzung und Überwachung dieses Verbots sowie zur Einstellung der Einfuhr von Öl aus der Russischen Föderation; und
- c)
- Bestimmungen zur besseren Bewertung der Energieversorgungssicherheit in der Union.
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