Artikel 14 VO (EU) 2026/261

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 3 gilt ab dem 18. März 2026, sofern nach Artikel 4 nicht anders festgelegt.

Artikel 5 gilt ab dem 18. Februar 2026.

Diese Verordnung lässt die Anwendung des in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgelegten Verbots in Bezug auf LNG unberührt, das unabhängig von den Bestimmungen der vorliegenden Verordnung gilt und eingehalten wird.

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