Artikel 2 VO (EU) 2026/276
Die Sicherheitsleistungen nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1723 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von bestimmtem zubereitetem oder haltbar gemachtem Zuckermais in Körnern mit Ursprung in der Volksrepublik China werden endgültig vereinnahmt. Die Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzölle übersteigen, werden freigegeben.
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