VO (EU) 2026/278

Durchführungsverordnung (EU) 2026/278 der Kommission vom 6. Februar 2026 zur Änderung der Anhänge XIV und XV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Argentinien und Moldau in den Listen der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von frischem Fleisch von Geflügel und Wildgeflügel sowie von Fleischerzeugnissen von Geflügel in die Union zulässig ist

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Ausfertigungsdatum06.01.2026