Anhang C VO (EU) 2026/338

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

ZEITPUNKT DES INKRAFTTRETENS

...
C1E
Durch IFRS 18, veröffentlicht im April 2024, wurde Paragraph 49 geändert. Wendet ein Unternehmen IFRS 18 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.

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