Anhang C VO (EU) 2026/338
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
ZEITPUNKT DES INKRAFTTRETENS
...- C1E
- Durch IFRS 18, veröffentlicht im April 2024, wurde Paragraph 49 geändert. Wendet ein Unternehmen IFRS 18 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.
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