Anhang B VO (EU) 2026/338

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

ZEITPUNKT DES INKRAFTTRETENS

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B1A
Durch IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss, veröffentlicht im April 2024, wurden die Paragraphen 14 und A4 geändert. Wendet ein Unternehmen IFRS 18 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.

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