Artikel 20 VO (EU) 2026/405
Fernabsatz
Werden Detergenzien oder Tenside im Fernabsatz auf dem Markt bereitgestellt, so muss das Angebot deutlich und sichtbar die Kennzeichnungsinformationen gemäß Artikel 17 sowie eine digitale Kopie des Datenträgers oder die eindeutige Produktkennung ausweisen.
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