Artikel 6 VO (EU) 2026/405

Begrenzungen des Phosphatgehalts und des Gehalts an anderen Phosphorverbindungen

Die in Anhang III aufgeführten Detergenzien müssen den dort festgelegten Begrenzungen des Phosphatgehalts und des Gehalts an anderen Phosphorverbindungen entsprechen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.