VO (EU) 2026/451
Durchführungsverordnung (EU) 2026/451 der Kommission vom 23. Februar 2026 zur Änderung des Anhangs XIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Botsuana in der Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von frischem Fleisch bestimmter Huftiere in die Union zulässig ist
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Ausfertigungsdatum23.01.2026