ANHANG VO (EU) 2026/451

Anhang XIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 wird wie folgt geändert:

1.
In Teil 1 erhält der Eintrag für Botsuana folgende Fassung:

BW

Botsuana

BW-1 Rinder BOV

Reifung und Entbeinen

Keine Nebenprodukte der Schlachtung

11.5.2011 26.6.2012
Schafe und Ziegen OVI
Als Farmwild gehaltene Huftiere RUF
Wild lebende Huftiere RUW
BW-2 Rinder BOV

Reifung und Entbeinen

Keine Nebenprodukte der Schlachtung

7.3.2002
Schafe und Ziegen OVI
Als Farmwild gehaltene Huftiere RUF
Wild lebende Huftiere RUW
BW-3 Rinder BOV

Reifung und Entbeinen

Keine Nebenprodukte der Schlachtung

20.10.2008 20.1.2009
Schafe und Ziegen OVI
Als Farmwild gehaltene Huftiere RUF
Wild lebende Huftiere RUW
BW-4 Rinder BOV

Reifung und Entbeinen

Keine Nebenprodukte der Schlachtung

28.5.2013
BW-5 Rinder BOV

Reifung und Entbeinen

Keine Nebenprodukte der Schlachtung

28.5.2013 18.8.2016
Schafe und Ziegen OVI
Als Farmwild gehaltene Huftiere RUF
Wild lebende Huftiere RUW
BW-6 Rinder BOV

Reifung und Entbeinen

Keine Nebenprodukte der Schlachtung

27.8.2022
Schafe und Ziegen OVI
Als Farmwild gehaltene Huftiere RUF
Wild lebende Huftiere RUW
BW-7 Rinder BOV

Reifung und Entbeinen

Keine Nebenprodukte der Schlachtung

29.1.2026
Schafe und Ziegen OVI
Als Farmwild gehaltene Huftiere RUF
Wild lebende Huftiere RUW

2.
In Teil 2 erhält die Beschreibung der Zonen in Botsuana folgende Fassung:

Botsuana BW-1 Tierseuchenbekämpfungszonen 4b, 5, 8 und 9
BW-2 Tierseuchenbekämpfungszonen 10, 11 und 13
BW-3 Tierseuchenbekämpfungszone 12
BW-4 Tierseuchenbekämpfungszone 4a, ausgenommen die streng überwachte 10-km-Pufferzone entlang der Grenze zu der Zone, in der gegen Maul- und Klauenseuche geimpft wird, und Wildhegegebiete
BW-5 Tierseuchenbekämpfungszone 6a
BW-6 Tierseuchenbekämpfungszone 6b
BW-7 Tierseuchenbekämpfungszone 3c

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.