ANHANG VO (EU) 2026/491
TEIL I
Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 wird wie folgt geändert:- 1.
- Teil 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Eintrag für Argentinien erhält folgende Fassung:
AR
Argentinien
AR-0 D Registrierte Pferde; registrierte Equiden; andere nicht zur Schlachtung bestimmte Equiden; zur Schlachtung bestimmte Equiden EQUI-X, EQUI-Y,
EQUI-RE-ENTRY-30,
EQUI-RE-ENTRY-90-COMP
Surra-Programm - b)
- Der Eintrag für Thailand erhält folgende Fassung:
TH
Thailand
TH-0 E Registrierte Pferde EQUI-X,
EQUI-RE-ENTRY-30,
EQUI-RE-ENTRY-90-COMP
Surra-Programm 6.4.2020 9.6.2025
- 2.
- In Teil 3 wird nach dem Eintrag für AHS-ZA folgender Eintrag eingefügt:
Surra-Programm Das Überwachungsprogramm für Surra (Trypanosoma evansi) wurde von der Kommission anerkannt und wird in einem Drittland oder Gebiet oder einer Zone derselben durchgeführt, um gemäß Anhang IV Teil B der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 nachzuweisen, dass in dem Herkunftsbetrieb der Equiden während eines Zeitraums von 6 Monaten vor dem Datum des Versands in die Union keine Infektion vorlag.
TEIL II
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 wird wie folgt berichtigt:- 1.
- In Anhang XIII Teil 1 erhält der Eintrag zu Paraguay folgende Fassung:
PY
Paraguay
PY-0 Rinder BOV Reifung, pH-Wert und Entbeinen
Keine Nebenprodukte der Schlachtung
17.4.2015 - 2.
- Anhang XVIII wird wie folgt berichtigt:
- a)
- In Teil 1 erhält der Eintrag für die Vereinigten Arabischen Emirate folgende Fassung:
AE
Vereinigte Arabische Emirate
AE-1 Camelidae DAIRY-PRODUCTS-ST - b)
- Teil 2 erhält folgende Fassung:
TEIL 2
Name des Drittlands oder Gebiets Code der Zone Beschreibung der Zone Vereinigte Arabische Emirate AE-1 Die Emirate Abu Dhabi und Dubai
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