ANHANG VO (EU) 2026/491

TEIL I

Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 wird wie folgt geändert:
1.
Teil 1 wird wie folgt geändert:

a)
Der Eintrag für Argentinien erhält folgende Fassung:

AR

Argentinien

AR-0 D Registrierte Pferde; registrierte Equiden; andere nicht zur Schlachtung bestimmte Equiden; zur Schlachtung bestimmte Equiden

EQUI-X, EQUI-Y,

EQUI-RE-ENTRY-30,

EQUI-RE-ENTRY-90-COMP

Surra-Programm

b)
Der Eintrag für Thailand erhält folgende Fassung:

TH

Thailand

TH-0 E Registrierte Pferde

EQUI-X,

EQUI-RE-ENTRY-30,

EQUI-RE-ENTRY-90-COMP

Surra-Programm 6.4.2020 9.6.2025

2.
In Teil 3 wird nach dem Eintrag für AHS-ZA folgender Eintrag eingefügt:

Surra-Programm Das Überwachungsprogramm für Surra (Trypanosoma evansi) wurde von der Kommission anerkannt und wird in einem Drittland oder Gebiet oder einer Zone derselben durchgeführt, um gemäß Anhang IV Teil B der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 nachzuweisen, dass in dem Herkunftsbetrieb der Equiden während eines Zeitraums von 6 Monaten vor dem Datum des Versands in die Union keine Infektion vorlag.

TEIL II

Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 wird wie folgt berichtigt:
1.
In Anhang XIII Teil 1 erhält der Eintrag zu Paraguay folgende Fassung:

PY

Paraguay

PY-0 Rinder BOV

Reifung, pH-Wert und Entbeinen

Keine Nebenprodukte der Schlachtung

17.4.2015

2.
Anhang XVIII wird wie folgt berichtigt:

a)
In Teil 1 erhält der Eintrag für die Vereinigten Arabischen Emirate folgende Fassung:

AE

Vereinigte Arabische Emirate

AE-1 Camelidae DAIRY-PRODUCTS-ST

b)
Teil 2 erhält folgende Fassung:

TEIL 2

Name des Drittlands oder Gebiets Code der Zone Beschreibung der Zone
Vereinigte Arabische Emirate AE-1 Die Emirate Abu Dhabi und Dubai

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.