VO (EU) 2026/491

Durchführungsverordnung (EU) 2026/491 der Kommission vom 4. März 2026 zur Änderung von Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Argentinien und Thailand in der Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen bestimmter Kategorien von Equiden in die Union zulässig ist, und zur Berichtigung der Anhänge XIII und XVIII hinsichtlich der Einträge für Paraguay und die Vereinigten Arabischen Emirate in den Listen der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von frischem Fleisch von Huftieren und von bestimmten Milcherzeugnissen von Camelidae in die Union zulässig ist

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Ausfertigungsdatum04.01.2026