Artikel 6 VO (EU) 2026/507

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 oder, falls die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 vor dem 31. Dezember 2027 ausläuft, bis zum Ablauf der Geltungsdauer jener Verordnung.

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