Präambel VO (EU) 2026/524

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates(1), insbesondere auf die Artikel 182 Absätze 1 und 4 sowie Artikel 187,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 der Kommission(2) wurden die Durchführungsbestimmungen zur Regelung der zusätzlichen Einfuhrzölle in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin und das Verfahren zur Festsetzung der repräsentativen Preise festgelegt.
(2)
Im Interesse der Verbesserung der Kohärenz, Transparenz und Zugänglichkeit des Unionsrechts und im Einklang mit den Zielen einer besseren Rechtsetzung ist es angezeigt, den Rechtsrahmen zu vereinheitlichen, indem die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 in die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2834 der Kommission(3) aufgenommen werden. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Gesamtzahl der geltenden Rechtsakte zu verringern, Überschneidungen zu beseitigen und eine kohärentere Anwendung der Unionsvorschriften in allen Sektoren zu gewährleisten. Die Aufnahme sektorspezifischer Bestimmungen in einen horizontalen Rahmen trägt zur Vereinfachung und Rationalisierung des Besitzstands bei, wahrt gleichzeitig die materiellen Rechte und Pflichten der Interessenträger und gewährleistet Kontinuität und Rechtssicherheit.
(3)
Im Rahmen der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde wurde ein Zollkontingent für gefrorenes Rindfleisch eröffnet. Das Kontingent wurde in zwei Teile mit unterschiedlichen Definitionen aufgeteilt, einen Teil für gefrorenes Rindfleisch, das zur Verarbeitung als A-Erzeugnis bestimmt ist, und einen Teil für gefrorenes Rindfleisch, das zur Verarbeitung als B-Erzeugnis bestimmt ist. Das Verhältnis Wasser/Eiweiß der B-Erzeugnisse wurde zunächst in der Verordnung (EG) Nr. 1977/95 der Kommission(4) festgelegt. Dieses Verhältnis Wasser/Eiweiß wurde in der Definition von B-Erzeugnissen beibehalten, in den Nachfolgeverordnungen zu dieser Verordnung jedoch anders formuliert.
(4)
Es ist daher angezeigt, das richtige Verhältnis in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission(5) zu präzisieren.
(5)
Die Durchführungsverordnungen (EU) 2023/2834 und (EU) 2020/1988 sollten daher entsprechend geändert werden.
(6)
Die Verordnung (EG) Nr. 1484/95 sollte aufgehoben werden.
(7)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1308/oj.

(2)

Verordnung (EG) Nr. 1484/95 der Kommission vom 28. Juni 1995 mit Durchführungsbestimmungen zur Regelung der zusätzlichen Einfuhrzölle und zur Festsetzung der repräsentativen Preise in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin und zur Aufhebung der Verordnung Nr. 163/67/EWG (ABl. L 145 vom 29.6.1995, S. 47, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1995/1484/oj).

(3)

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2834 der Kommission vom 10. Oktober 2023 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Einfuhren in den Sektoren Reis, Getreide, Zucker und Hopfen (ABl. L, 2023/2834, 21.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2834/oj).

(4)

Verordnung (EG) Nr. 1977/95 der Kommission vom 11. August 1995 zur Eröffnung und Verwaltung eines Einfuhrzollkontingents für zur Verarbeitung bestimmtes gefrorenes Rindfleisch im Zeitraum 1. Juli 1995 bis 30. Juni 1996 (ABl. L 191 vom 12.8.1995, S. 8, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1995/1977/oj).

(5)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission vom 11. November 2020 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 und (EU) Nr. 510/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten nach dem Windhundverfahren (ABl. L 422 vom 14.12.2020, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2020/1988/oj).

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