Artikel 4 VO (EU) 2026/705

Muster-Veterinärbescheinigung für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von Heimvögeln in die Union

Für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von Heimvögeln in die Union gilt für die Veterinärbescheinigung gemäß Artikel 26 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/131 Folgendes:

a)
sie entspricht dem Muster in Anhang IV Teil 1 der vorliegenden Verordnung,
b)
sie wird vollständig ausgefüllt und gemäß den Erläuterungen in Anhang IV Teil 2 der vorliegenden Verordnung ausgestellt,
c)
sie wird ergänzt durch die schriftliche Erklärung gemäß Artikel 26 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/131, die dem in Anhang V Teil 3 der vorliegenden Verordnung festgelegten Muster entspricht und die zusätzlichen Anforderungen gemäß Teil 6 des genannten Anhangs erfüllt.

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