Artikel 3 VO (EU) 2026/705

Muster-Veterinärbescheinigung für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen in die Union

Für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen in die Union gilt für die Veterinärbescheinigung gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/131 Folgendes:

a)
sie entspricht dem in Anhang III Teil 1 der vorliegenden Verordnung festgelegten Muster,
b)
sie wird vollständig ausgefüllt und gemäß den Erläuterungen in Anhang III Teil 2 der vorliegenden Verordnung ausgestellt,
c)
sie wird ergänzt durch die schriftliche Erklärung gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/131, die dem in Anhang V Teil 2 der vorliegenden Verordnung festgelegten Muster entspricht und die zusätzlichen Anforderungen gemäß Teil 6 des genannten Anhangs erfüllt.

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