Artikel 2 VO (EU) 2026/705
Musterausweis für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen
(1) Für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen aus einem Mitgliedstaat in einen anderen entspricht der Ausweis gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/131 dem in Anhang I Teil 1 der vorliegenden Verordnung festgelegten Muster und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen gemäß Teil 2 des genannten Anhangs.
(2) Für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen aus bestimmten Drittländern oder Gebieten in einen Mitgliedstaat entspricht der Ausweis gemäß Artikel 20 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2026/131 dem in Anhang II Teil 1 der vorliegenden Verordnung festgelegten Muster und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen gemäß Teil 2 des genannten Anhangs.
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