Artikel 1 VO (EU) 2026/705

Geltungsbereich und Gegenstand

(1) Diese Verordnung enthält Vorschriften betreffend die in der Verordnung (EU) 2016/429 vorgesehenen Identifizierungsdokumente und Erklärungen für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von Heimtieren der in Anhang I der Verordnung (EU) 2016/429 aufgeführten Arten aus einem anderen Mitgliedstaat bzw. aus einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat.

(2) Mit dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt:

a)
Muster-Identifizierungsdokumente und die Erläuterungen zum Ausfüllen dieser Dokumente in Form

i)
eines Ausweises für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat (Anhang I),
ii)
eines Ausweises für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen aus bestimmten Drittländern oder Gebieten in einen Mitgliedstaat gemäß Artikel 20 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2026/131 (Anhang II),
iii)
einer Veterinärbescheinigung für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen aus einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat (Anhang III),
iv)
einer Veterinärbescheinigung für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von Heimvögeln aus einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat (Anhang IV);

b)
Mustererklärungen, die den Ausweisen oder Veterinärbescheinigungen für Verbringungen von Heimtieren zu nichtkommerziellen Zwecken aus einem anderen Mitgliedstaat bzw. aus einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat beigefügt werden (Anhang V).

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