Artikel 1 VO (EU) 2026/89
Verweigerung der Verlängerung der Zulassung
Die Verlängerung der Zulassung der Zubereitung, die das in die Kategorie „sensorische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Aromastoffe” eingeordnete Raucharomaextrakt 2b0001 als Zusatzstoff in der Tierernährung für Hunde und Katzen enthält, wird verweigert.
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