Artikel 2 VO (EU) 2026/91

Zulassung

Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer” einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung für Ziervögel, Saugferkel und Schweinearten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung zugelassen.

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