Artikel 1 VO (EU) 2026/91

Verlängerung der Zulassung

Die Zulassung als Futtermittelzusatzstoff für die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer” einzuordnen ist, wird für Geflügel, Absetzferkel, Mastschweine und Sauen unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.

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