Artikel 2 VO (EU) 2026/92

Zulassung

Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren” einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung für sonstige zu Lege- oder Zuchtzwecken gehaltene Vögel unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

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