Artikel 1 VO (EU) 2026/92

Verlängerung der Zulassung

Die Zulassung der im Anhang beschriebenen Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren” einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen für Legehennen und Legegeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung verlängert.

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