Artikel 2 VO (EU) 2026/96

Marktrücknahme

Die gemäß der Richtlinie 70/524/EWG zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe ätherisches Selleriesamenöl aus Apium graveolens L. und ätherisches Kümmelöl aus Carum carvi L. werden für alle im Anhang nicht genannten Tierarten und Tierkategorien vom Markt genommen.

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