Artikel 15 VO (EU, Euratom) 2013/1311

Spezielle Flexibilität zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Stärkung der Forschung

Bis zu 2,543 Mrd. EUR (zu Preisen von 2011) können vorzeitig in den Jahren 2014 und 2015 im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens für bestimmte Politikziele im Zusammenhang mit Jugendbeschäftigung, Forschung, ERASMUS, insbesondere für Ausbildungsplätze, und kleine und mittlere Unternehmen veranschlagt werden. Dieser Betrag muss in vollem Umfang gegen Mittel für Verpflichtungen innerhalb von und/oder zwischen Rubriken aufgerechnet werden, so dass die jährlichen Gesamtobergrenzen für den Zeitraum von 2014 bis 2020 und die Gesamtzuweisungen je Rubrik oder Teilrubrik während dieses Zeitraums unverändert bleiben.

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