Artikel 41 VO (EU, Euratom) 2014/1141

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Kommission nimmt spätestens am 1. Juli 2015 die in Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a genannten delegierten Rechtsakte an.

Diese Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2017. Die in Artikel 6 genannte Behörde wird jedoch bis zum 1. September 2016 eingerichtet. Nach dem 1. Januar 2017 eingetragene europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen können Finanzierung nach dieser Verordnung lediglich für Tätigkeiten beantragen, die im Haushaltsjahr 2018 oder danach beginnen.

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