Artikel 16 VO (Euratom) 2005/302
Bericht über Kernumwandlungen
Für Reaktoren sind die errechneten Daten zu Kernumwandlungen spätestens bei Ausgang des bestrahlten Brennstoffs aus der Reaktor-Materialbilanzzone im Bestandsänderungsbericht zu melden. Darüber hinaus werden gegebenenfalls weitere Verfahren für die Verbuchung und Meldung von Kernumwandlungen in den besonderen Kontrollbestimmungen festgelegt.
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