Artikel 37 VO (Euratom) 2005/302

Leitlinien

Die Kommission erlässt und veröffentlicht Leitlinien für die Anwendung dieser Verordnung in Form einer Empfehlung; erforderlichenfalls überarbeitet sie diese Leitlinien auf Grundlage der erworbenen Erfahrungen in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und nach Anhörung der betroffenen Parteien.

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