Artikel 8 VO (Euratom) 2005/302

Betriebsprotokolle

Die Betriebsprotokolle enthalten für jede Materialbilanzzone gegebenenfalls folgende Angaben:

a)
die zur Bestimmung von Änderungen in Bezug auf Mengen und Zusammensetzung des Kernmaterials verwendeten Betriebsdaten;
b)
eine möglichst aktuelle Liste der Bestandsposten und ihrer Standorte;
c)
die Daten, die bei der Eichung von Behältern und Instrumenten sowie bei Probenahmen und Analysen gewonnen wurden, einschließlich der abgeleiteten Schätzungen für zufällige und systematische Fehler;
d)
die bei Qualitätssicherungsmaßnahmen zum Kernmaterialbuchführungssystem gewonnenen Daten einschließlich der abgeleiteten Schätzungen für zufällige und systematische Fehler;
e)
eine Beschreibung des Ablaufs der Vorbereitung und Aufnahme eines realen Bestandes und der Maßnahmen zur Feststellung seiner Richtigkeit und Vollständigkeit;
f)
eine Beschreibung der getroffenen Maßnahmen zur Feststellung von Ursache und Ausmaß etwaiger unfallbedingter oder nicht gemessener Verluste;
g)
die Isotopenzusammensetzung von Plutonium einschließlich seiner Zerfallsisotope und Bezugsdaten, sofern diese bei der Anlage zu Betriebszwecken erfasst werden.

Soweit verfügbar, sind die Angaben nach Buchstabe g) der Kommission auf Ersuchen zu übermitteln.

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