ANHANG IV VO (Euratom) 2005/302

MATERIALBILANZBERICHT (MBR)

Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen #
MBA Zeichen (4) MBZ-Code der meldenden MBZ 1
Report type Zeichen (1) M für Materialbilanzbericht 2
Report date TTMMJJJJ Abschlussdatum des Berichts 3
Start report TTMMJJJJ Startdatum des MBR (Datum der letzten PIT + 1 Tag) 4
End report TTMMJJJJ Abschlussdatum des MBR (Datum der laufenden PIT) 5
Report number Zahl (8) Laufende Nummer, lückenlos 6
Element-category Zeichen (1) Kernmaterialkategorie 7
Line count Zahl (8) Gemeldete Gesamtzeilenzahl 8
Reporting person Zeichen (30) Name der für den Bericht zuständigen Person 9
IC code Zeichen (2) Art der Bestandsänderung 10
Line number Zahl (8) Laufende Nummer, lückenlos 11
Element weight Zahl (24.3) Elementgewicht 12
Isotope Zeichen (1) G für U-235, K für U-233, J für ein Gemisch aus U-235 und U-233 13
Fissile weight Zahl (24.3) Gewicht des spaltbaren Isotops 14
Obligation Zeichen (2) Kontrollverpflichtung 15
Correction Zeichen (1) D für Streichungen, A für Zusätze als Teil eines Streichung/Zusatz-Paares, L für Spätbuchungen (allein stehende Zusätze) 16
Previous report Zahl (8) Berichtsnummer der zu berichtigenden Buchungszeile 17
Previous line Zahl (8) Nummer der zu berichtigenden Buchungszeile 18
Comment Zeichen (256) Kommentar des Betreibers 19
CRC Zahl (20) Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle 20
Previous CRC Zahl (20) Zu korrigierender Hash-Zeilencode 21

Erläuterungen

1.
MBA/MBZ:

Code der Materialbilanzzone, für die der Bericht erstattet wird. Der Code wird der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt.

2.
REPORT TYPE/BERICHTSART:

M für Materialbilanzberichte.

3.
REPORT DATE/BERICHTSDATUM:

Datum, an dem der Bericht fertig gestellt wurde.

4.
START REPORT/BERICHTSBEGINN:

Beginndatum des MBR, Tag unmittelbar nach dem Tag der vorherigen Realbestandsaufnahme.

5.
END REPORT/BERICHTSENDE:

Schlussdatum des MBR, Datum der laufenden Realbestandsaufnahme.

6.
REPORT NUMBER/BERICHTSNUMMER:

Laufende Nummer, lückenlos.

7.
ELEMENT CATEGORY/ELEMENTKATEGORIE:

Folgender Code für Kernmaterialkategorien ist zu verwenden:

Kernmaterialkategorie Code
Plutonium P

Hochangereichertes Uran

(20 % Anreicherung und darüber)

H

Schwach angereichertes Uran

(höher als Natururan, aber weniger als 20 % Anreicherung)

L
Natururan N
Abgereichertes Uran D
Thorium T

8.
LINE COUNT/ZEILENZAHL:

Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen.

9.
REPORTING PERSON/BERICHTERSTATTER:

Name der für den Bericht zuständigen Person.

10.
IC-CODE:

Die verschiedenen Arten von Bestandsänderungen und Bestandsinformationen sind in nachstehender Reihenfolge einzutragen. Dabei sind folgende Codes zu verwenden:

Bezeichnung Code Erläuterung
Realer Anfangsbestand PB Realer Bestand zu Beginn des Berichtszeitraums (muss dem realen Bestand am Ende des vorherigen Berichtszeitraums entsprechen).

Bestandsänderungen

(nur Codes der nachstehenden Liste)

Für jede Art von Bestandsänderung ist eine zusammengefasste Buchungszeile für den gesamten Berichtszeitraum einzutragen (erst Zugänge, dann Abgänge).
Buchendbestand BA Buchbestand am Ende des Berichtszeitraums. Muss der arithmetischen Summe der obigen MBR-Buchungen entsprechen.
Realer Endbestand PE Realer Bestand am Ende des Berichtszeitraums.
Nicht nachgewiesenes Material MF

Nicht nachgewiesenes Material. Ist zu berechnen als

„realer Endbestand (PE)”

minus

„Buchendbestand (BA)” .

Bei Bestandsänderung ist einer der folgenden Codes zu verwenden:

Bezeichnung Code Erläuterung
Eingang RD Eingang von Kernmaterial aus einer MBZ in der Europäischen Union.
Einfuhr RF Einfuhr von Kernmaterial aus einem dritten Staat.
Eingang aus nicht überwachter Tätigkeit RN Eingang von Kernmaterial aus einer den Sicherungsmaßnahmen nicht unterliegenden Tätigkeit (Artikel 34).
Versand SD Versand von Kernmaterial in eine MBZ in der Europäischen Union.
Ausfuhr SF Ausfuhr von Kernmaterial in einen dritten Staat.
Versand zu nicht überwachter Tätigkeit SN Versand von Kernmaterial zu einer den Sicherungsmaßnahmen nicht unterliegenden Tätigkeit (Artikel 34).
Überführung zu konditioniertem Abfall TC In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die so konditioniert worden ist (z. B. in Glas, Zement, Beton oder Bitumen), dass sie zur weiteren nuklearen Verwendung nicht geeignet ist. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Diese Materialart ist separat zu verbuchen.
In die Umwelt überführter Abfall TE In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die als Ergebnis einer beabsichtigten Ableitung endgültig in die Umwelt abgegeben worden ist. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen.
Überführung zu zurückbehaltenem Abfall TW In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die bei der Aufbereitung oder bei einem Betriebsunfall entstanden und an einen besonderen Ort innerhalb der Materialbilanzzone verbracht worden ist, von der sie wieder entnommen werden könnte. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Diese Materialart ist separat zu verbuchen.
Rückführung von konditioniertem Abfall FC Rückführung von konditioniertem Abfall in den Bestand der MBZ. Dies ist dann der Fall, wenn konditionierter Abfall einen Verarbeitungsprozess durchläuft.
Rückführung von zurückbehaltenem Abfall FW Rückführung von zurückbehaltenem Abfall in den Bestand der MBZ. Dies ist dann der Fall, wenn zurückbehaltener Abfall von der besonderen Stelle innerhalb der MBZ für eine Aufbereitung mit Trennung der Elemente in der MBZ oder für einen Versand aus der MBZ entnommen wird.
Unfallbedingter Verlust LA Unwiederbringlicher und unbeabsichtigter Verlust einer Kernmaterialmenge als Folge eines Betriebsunfalls. Die Verwendung dieses Codes im MBR ist nur dann zulässig, wenn bei Eintreten oder Bekanntwerden der Bestandsänderung ein Sonderbericht an die Kommission gesandt worden ist.
Unfallbedingter Gewinn GA Unerwartet vorgefundenes Kernmaterial, sofern es nicht bei einer Realbestandsaufnahme festgestellt wird. Die Verwendung dieses Codes im MBR ist nur dann zulässig, wenn bei Eintreten oder Bekanntwerden der Bestandsänderung ein Sonderbericht an die Kommission gesandt worden ist.
Änderung der Kategorie CE Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen infolge eines Anreicherungsprozesses.
Änderung der Kategorie CB Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen aufgrund eines Mischvorgangs.
Änderung der Kategorie CC Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen für alle Arten von Kategorieänderungen, die nicht durch die Codes CE und CB erfasst werden.
Änderung der besonderen Verpflichtung BR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) zum Ausgleich des Uranbestands nach einem Vermengungsvorgang.
Änderung der besonderen Verpflichtung PR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1), wenn Kernmaterial in einen Buchführungspool eingeht oder diesen verlässt.
Änderung der besonderen Verpflichtung SR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) nach Austausch einer Verpflichtung oder Substitution.
Änderung der besonderen Verpflichtung CR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) für alle nicht durch die Codes BR, PR oder SR erfassten Fälle.
Nukleare Erzeugung NP Erhöhung der Kernmaterialmenge durch Kernumwandlung.
Nuklearer Verlust NL Verringerung der Kernmaterialmenge durch Kernumwandlung.
Absender/Empfänger-Differenz DI Absender/Empfänger-Differenz (s. Artikel 2 Nummer 19).
Neumessung NM In der MBZ verbuchte Kernmaterialmenge in einer bestimmten Charge, die der Differenz zwischen einer neu gemessenen Menge und der früher verbuchten Menge entspricht und die weder eine Absender/Empfänger-Differenz noch eine Berichtigung ist.
Bilanzberichtigung BJ In der MBZ verbuchte Kernmaterialmenge, die der Differenz zwischen dem Ergebnis einer vom Anlagenbetreiber für eigene Zwecke durchgeführten Realbestandsaufnahme (ohne Meldung der Realbestandsaufstellung bei der Kommission) und dem zum gleichen Zeitpunkt ermittelten Buchbestand entspricht.
Rundung RA Rundungsausgleich, der die Summe der in einem bestimmten Zeitraum gemeldeten Mengen in Übereinstimmung mit dem Buchendbestand der MBZ bringen soll.
Isotopenausgleich R5 Ausgleich, der die Summe der gemeldeten Isotopenmengen in Übereinstimmung mit dem Buchendbestand für U-235 der MBZ bringen soll.
Materialproduktion MP Aus ursprünglich nicht der Sicherheitsüberwachung unterliegenden Stoffen gewonnene Kernmaterialmenge, die überwachungspflichtig geworden ist, weil ihre Konzentration nunmehr die Mindestwerte übersteigt.
Beendigung der Nutzung TU

Kernmaterialmenge, die aus praktischen oder wirtschaftlichen Gründen als nicht rückgewinnbar gilt und die

i)
in für nichtnukleare Zwecke genutzte Fertigerzeugnisse eingebaut ist

oder

ii)
in gemessenen oder aufgrund von Messungen geschätzten sehr geringen Konzentrationen in Abfall enthalten ist, auch wenn dieses Material nicht in die Umwelt abgegeben wird.

Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen.

11.
LINE NUMBER/ZEILENNUMMER:

Laufende Nummer, beginnend mit 1, lückenlos.

12.
ELEMENT WEIGHT/ELEMENTGEWICHT:

Es ist das Gewicht der in Feld 7 genannten Elementkategorie anzugeben. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Stellen angegeben werden.

13.
ISOTOPE/ISOTOP:

Dieser Code gibt die betreffenden spaltbaren Isotope an und ist zu verwenden, wenn das Gewicht der spaltbaren Isotope gemeldet wird. Zu verwenden ist der Code G für U-235, K für U-233 und J für ein Gemisch aus U-235 und U-233.

14.
FISSILE WEIGHT/SPALTGEWICHT:

Ist in den besonderen Kontrollbestimmungen nichts anderes festgelegt, so ist das Gewicht der spaltbaren Isotope nur für angereichertes Uran und bei Kategorieänderungen, soweit sie angereichertes Uran betreffen, zu melden. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Stellen angegeben werden.

15.
OBLIGATION/VERPFLICHTUNG:

Angabe der von der Gemeinschaft für das Kernmaterial übernommenen besonderen Kontrollverpflichtung im Rahmen eines Abkommens mit einem dritten Staat oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung (Artikel 17). Die Kommission teilt den Anlagen die entsprechenden Codes mit.

16.
CORRECTION/BERICHTIGUNG:

Berichtigungen erfolgen durch Streichung der falschen und Einfügung der richtigen Buchungszeile(n). Die nachstehenden Codes sind zu verwenden:

Code Erläuterung
D Streichung. Die zu streichende Buchungszeile ist zu identifizieren durch Angabe der Berichtsnummer (6) in Feld 17, der Zeilennummer (11) in Feld 18 und des CRC (20) in Feld 21, die für die ursprüngliche Buchungszeile angegeben waren. Andere Felder sind nicht zu melden.
A Zusatz (als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz). Die richtige Buchungszeile ist mit allen Datenfeldern zu melden, einschl. der Felder „vorheriger Bericht” (17) und „vorherige Zeile” (18). Im Feld „vorherige Zeile” (18) ist die Zeilennummer (11) der Buchungszeile zu wiederholen, die durch das Paar aus Streichung und Zusatz ersetzt wird.
L Spätbuchung (allein stehender Zusatz). Die hinzuzufügende Spätbuchungszeile ist mit allen Datenfeldern zu melden, einschließlich des Feldes „vorheriger Bericht” (17). Das Feld „vorheriger Bericht” (17) muss die Berichtsnummer (6) des Berichts enthalten, in den die Spätbuchungszeile hätte eingefügt werden müssen.

17.
PREVIOUS REPORT/VORHERIGER BERICHT:

Angabe der Berichtsnummer (6) der zu berichtigenden Buchungszeile.

18.
PREVIOUS LINE/VORHERIGE ZEILE:

Bei Streichungen oder Zusätzen als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz ist die Zeilennummer (11) der zu berichtigenden Buchungszeile anzugeben.

19.
COMMENT/BEMERKUNGEN

Textfeld für kurze Kommentare des Betreibers (ersetzt separate kurz gefasste Bemerkungen).

20.
CRC:

Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle. Die Kommission teilt dem Betreiber den zu verwendenden Algorithmus mit.

21.
PREVIOUS CRC/VORHERIGER CRC:

Hash-Code der zu berichtigenden Zeile.

ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUM ERSTELLEN DER BERICHTE

Die allgemeinen Bemerkungen 2, 3, 4, 5 und 6 am Ende des Anhangs III gelten entsprechend.

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