ANHANG III VO (Euratom) 2005/302

BESTANDSÄNDERUNGSBERICHT (ICR)

Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen #
MBA Zeichen (4) MBZ-Code der meldenden MBZ 1
Report type Zeichen (1) I für Bestandsänderungsbericht 2
Report date TTMMJJJJ Abschlussdatum des Berichts 3
Report number Zahl (8) Laufende Nummer, lückenlos 4
Line count Zahl (8) Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen 5
Start report TTMMJJJJ Erster Tag des Berichtszeitraums 6
End report TTMMJJJJ Letzter Tag des Berichtszeitraums 7
Reporting person Zeichen (30) Name der für den Bericht zuständigen Person 8
Transaction ID Zahl (8) Laufende Nummer 9
IC code Zeichen (2) Art der Bestandsänderung 10
Batch Zeichen (20) Eindeutige Identifikation einer Kernmaterialcharge 11
KMP Zeichen (1) Schlüsselmesspunkt 12
Measurement Zeichen (1) Messcode 13
Material form Zeichen (2) Materialformcode 14
Material container Zeichen (1) Materialbehältercode 15
Material state Zeichen (1) Materialzustandscode 16
MBA from Zeichen (4) MBZ-Code der versendenden MBZ (nur für IC-Codes RD und RF) 17
MBA to Zeichen (4) MBZ-Code der empfangenden MBZ (nur für IC-Codes SD und SF) 18
Previous batch Zeichen (20) Bezeichnung der vorherigen Charge (nur für IC-Code RB) 19
Original date TTMMJJJJ Buchungsdatum der zu berichtigenden Zeile (stets aus der ersten Zeile der Korrekturkette) 20
PIT date TTMMJJJJ Datum der Aufnahme des realen Bestands, auf das sich der MF-Ausgleich bezieht (nur mit IC-Code MF) 21
Line number Zahl (8) Laufende Nummer, lückenlos 22
Accounting date TTMMJJJJ Datum, an dem die Bestandsänderung eintrat oder bekannt wurde 23
Items Zahl (6) Anzahl der Posten 24
Element category Zeichen (1) Kernmaterialkategorie 25
Element weight Zahl (24.3) Elementgewicht 26
Isotope Zeichen (1) G für U-235, K für U-233, J für ein Gemisch aus U-235 und U-233 27
Fissile weight Zahl (24.3) Gewicht des spaltbaren Isotops 28
Isotopic composition Zeichen (130) Gewicht der U-, Pu-Isotope (nur wenn in den besonderen Kontrollbestimmungen vereinbart) 29
Obligation Zeichen (2) Kontrollverpflichtung 30
Previous category Zeichen (1) Vorherige Kategorie (nur für IC-Codes CB, CC und CE) 31
Previous obligation Zeichen (2) Vorherige Verpflichtung (nur für IC-Codes BR, CR, PR und SR) 32
CAM code from Zeichen (8) Code für Versender kleiner Mengen 33
CAM code to Zeichen (8) Code für Empfänger kleiner Mengen 34
Document Zeichen (70) Vom Betreiber festgelegte Verweisung auf Begleitdokumente 35
Container ID Zeichen (20) Vom Betreiber festgelegte Behälteridentifikation 36
Correction Zeichen (1) D für Streichungen, A für Zusätze als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz, L für Spätbuchungen (allein stehende Zusätze) 37
Previous Report Zahl (8) Berichtsnummer der zu berichtigenden Buchungszeile 38
Previous line Zahl (8) Zeilennummer der zu berichtigenden Buchungszeile 39
Comment Zeichen (256) Kommentar des Betreibers 40
Burn-up Zahl (6) Abbrand in MWd/t (nur für IC-Codes NL und NP in Leistungsreaktoren) 41
CRC Zahl (20) Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle 42
Previous CRC Zahl (20) Hash-Code der zu berichtigenden Zeile 43
Advance notification Zeichen (8) Verweisung auf Vorausmeldung an Euratom (nur für IC-Codes RD, RF, SD und SF) 44
Campaign Zeichen (12) Kampagnenidentifikation für Wiederaufarbeitungsanlagen 45
Reactor Zeichen (12) Reaktorcode für Wiederaufarbeitungskampagnen 46
Error path Zeichen (8) Spezialcode für Auswertungszwecke 47

Erläuterungen

1.
MBA/MBZ:

Code der Materialbilanzzone, für die der Bericht erstattet wird. Der Code wird der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt.

2.
REPORT TYPE/BERICHTSART:

I für Bestandsänderungsberichte.

3.
REPORT DATE/BERICHTSDATUM:

Datum, an dem der Bericht fertig gestellt wurde.

4.
REPORT NUMBER/BERICHTSNUMMER:

Laufende Nummer, lückenlos.

5.
LINE COUNT/ZEILENZAHL:

Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen.

6.
START REPORT/BERICHTSBEGINN:

Datum des ersten Tags des Berichtszeitraums.

7.
END REPORT/BERICHTSENDE:

Datum des letzten Tags des Berichtszeitraums.

8.
REPORTING PERSON/BERICHTERSTATTER:

Name der für den Bericht zuständigen Person.

9.
TRANSACTION ID/TRANSAKTIONSNUMMER:

Laufende Nummer; dient zur Identifizierung aller Bestandsänderungszeilen zu der gleichen physischen Transaktion.

10.
IC-CODE:

Dabei ist einer der nachstehenden Codes zu verwenden:

Bezeichnung Code Erläuterung
Eingang RD Eingang von Kernmaterial aus einer Materialbilanzzone (MBZ) innerhalb der Europäischen Union.
Einfuhr RF Einfuhr von Kernmaterial aus einem Drittland.
Eingang aus nicht überwachter Tätigkeit RN Eingang von Kernmaterial aus einer den Sicherungsmaßnahmen nicht unterliegenden Tätigkeit (Artikel 34).
Versand SD Versand von Kernmaterial in eine MBZ in der Europäischen Union.
Ausfuhr SF Ausfuhr von Kernmaterial in ein Drittland.
Versand zu nicht überwachter Tätigkeit SN Versand von Kernmaterial zu einer den Sicherungsmaßnahmen nicht unterliegenden Tätigkeit (Artikel 34).
Überführung zu konditioniertem Abfall TC In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die so konditioniert worden ist (z. B. in Glas, Zement, Beton oder Bitumen), dass sie zur weiteren nuklearen Verwendung nicht geeignet ist. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Diese Materialart ist separat zu verbuchen.
In die Umwelt überführter Abfall TE In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die als Ergebnis einer beabsichtigten Ableitung endgültig in die Umwelt abgegeben worden ist. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen.
Überführung zu zurückbehaltenem Abfall TW In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die bei der Verarbeitung oder bei einem Betriebsunfall entstanden und an einen besonderen Ort innerhalb der Materialbilanzzone verbracht worden ist, dem sie wieder entnommen werden könnte. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Diese Materialart ist separat zu verbuchen.
Rückführung von konditioniertem Abfall FC Rückführung von konditioniertem Abfall in den Bestand der MBZ. Dies ist dann der Fall, wenn konditionierter Abfall einen Verarbeitungsprozess durchläuft.
Rückführung von zurückbehaltenem Abfall FW Rückführung von zurückbehaltenem Abfall in den Bestand der MBZ. Dies ist dann der Fall, wenn zurückbehaltener Abfall von der besonderen Stelle innerhalb der MBZ für eine Verarbeitung mit Trennung der Elemente in der MBZ oder für eine Versendung aus der MBZ entnommen wird.
Unfallbedingter Verlust LA Unwiederbringlicher und unbeabsichtigter Verlust einer Kernmaterialmenge als Folge eines Betriebsunfalls. Die Verwendung dieses Codes erfordert die Übermittlung eines Sonderberichts an die Kommission.
Unfallbedingter Gewinn GA Unerwartet vorgefundenes Kernmaterial, sofern es nicht bei einer Realbestandsaufnahme festgestellt wird. Die Verwendung dieses Codes erfordert die Übermittlung eines Sonderberichts an die Kommission.
Änderung der Kategorie CE Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen infolge eines Anreicherungsprozesses (je Kategorieänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden).
Änderung der Kategorie CB Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen aufgrund eines Mischvorgangs (je Kategorieänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden).
Änderung der Kategorie CC Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen für alle Arten von Kategorieänderungen, die nicht durch die Codes CE und CB erfasst werden (je Kategorieänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden).
Änderung der Charge RB Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Charge zu einer anderen (je Chargenänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden).
Änderung der besonderen Verpflichtung BR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) zum Ausgleich des Urangesamtbestands nach einem Vermengungsvorgang (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden).
Änderung der besonderen Verpflichtung PR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1), etwa wenn Kernmaterial in einen Buchführungspool eingeht oder diesen verlässt (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden).
Änderung der besonderen Verpflichtung SR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) nach einem Verpflichtungsaustausch oder einer Substitution (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden).
Änderung der besonderen Verpflichtung CR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) für alle nicht durch die Codes BR, PR oder SR erfassten Fälle (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden).
Nukleare Produktion NP Erhöhung einer Kernmaterialmenge durch Kernumwandlung.
Nuklearer Verlust NL Verringerung einer Kernmaterialmenge durch Kernumwandlung.
Absender/Empfänger-Differenz DI Absender/Empfänger-Differenz (s. Artikel 2 Nummer 19)
Neumessung NM In der MBZ gebuchte Kernmaterialmenge in einer bestimmten Charge, die der Differenz zwischen einer neu gemessenen Menge und der früher verbuchten Menge entspricht und weder eine Absender/Empfänger-Differenz noch eine Berichtigung ist.
Bilanzberichtigung BJ In der MBZ verbuchte Kernmaterialmenge, die der Differenz zwischen dem Ergebnis einer vom Anlagenbetreiber für seine eigenen Zwecke durchgeführten Realbestandsaufnahme (ohne Meldung der Realbestandsaufstellung bei der Kommission) und dem zum gleichen Zeitpunkt ermittelten Buchbestand entspricht.
Nicht nachgewiesenes Material MF Buchausgleich für nicht nachgewiesenes Material. Entspricht der Differenz zwischen realem Endbestand (PE) und Buchendbestand (BA) im Materialbilanzbericht (Anhang IV). Als ursprüngliches Datum gilt das Datum der Realbestandsaufnahme, das Buchungsdatum muss nach dem Datum der Realbestandsaufnahme liegen.
Rundung RA Rundungsausgleich, der die Summe der in einem bestimmten Zeitraum gemeldeten Mengen in Übereinstimmung mit dem Buchendbestand der MBZ bringen soll.
Isotopenausgleich R5 Ausgleich, der die Summe der gemeldeten Isotopenmengen in Übereinstimmung mit dem Buchendbestand für U-235 der Materialbilanzzone bringen soll.
Materialproduktion MP Kernmaterialmenge, die aus ursprünglich nicht der Sicherheitsüberwachung unterliegenden Stoffen gewonnen wurde und überwachungspflichtig geworden ist, weil ihre Konzentration nunmehr die Mindestwerte übersteigt.
Beendigung der Verwendung TU

Kernmaterialmenge, die aus praktischen oder wirtschaftlichen Gründen als nicht rückgewinnbar gilt und die

i)
in für nichtnukleare Zwecke genutzte Fertigerzeugnisse eingebaut ist

oder

ii)
in gemessenen oder aufgrund von Messungen geschätzten sehr geringen Konzentrationen in Abfall enthalten ist, auch wenn dieses Material nicht in die Umwelt abgegeben wird.

Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen.

Buchendbestand BA Buchbestand am Ende eines Berichtszeitraums und zum Zeitpunkt der Aufnahme des realen Bestands, getrennt nach Kernmaterialkategorie und besonderer Kontrollverpflichtung.

11.
BATCH/CHARGE:

Die Chargenbezeichnung kann vom Betreiber gewählt werden, es gilt jedoch Folgendes:

a)
Im Fall der Bestandsänderung „Eingang (RD)” ist die vom Absender gewählte Chargenbezeichnung zu verwenden;
b)
eine Chargenbezeichnung darf in derselben Materialbilanzzone nicht nochmals für eine andere Charge benutzt werden.

12.
KMP/SMP:

Schlüsselmesspunkt. Die Codes werden der betroffenen Anlage in den besonderen Kontrollbestimmungen mitgeteilt. Wurden keine Codes festgelegt, ist „&” zu verwenden.

13.
MEASUREMENT/MESSUNG:

Die Grundlage, auf der die Menge des gemeldeten Kernmaterials ermittelt wurde, ist anzugeben. Einer der folgenden Codes ist zu verwenden:

Gemessen Geschätzt Erläuterungen
M E In der Materialbilanzzone, für die der Bericht erstattet wird.
N F In einer anderen Materialbilanzzone.
T G In der Materialbilanzzone, für die der Bericht erstattet wird, wenn die Gewichtsangaben bereits früher in einem Bestandsänderungsbericht oder in einer Aufstellung des realen Bestandes angeführt wurden.
L H In einer anderen Materialbilanzzone, wenn die Gewichtsangaben bereits früher in einem Bestandsänderungsbericht oder in einer Aufstellung des realen Bestandes für die jetzige Materialbilanzzone angeführt wurden.

14.
MATERIAL FORM/MATERIALFORM:

Die nachstehenden Codes sind zu verwenden:

Hauptmaterialform Unterkategorie Code
Erz OR
Konzentrat YC
Uranhexafluorid (UF6) U6
Urantetrafluorid (UF4) U4
Urandioxid (UO2) U2
Urantrioxid (UO3) U3
Uranoxid (U3O8) U8
Thoriumoxid (ThO2) T2
Lösung Nitrat LN
Fluorid LF
Sonstige LO
Pulver Homogen PH
Heterogen PN
Keramik Tabletten CP
Kugeln CS
Sonstige CO
Metall Rein MP
Legiert MA
Brennstoff Stäbe ER
Platten EP
Bündel EB
Anordnungen EA
Sonstige EO
Hauptmaterialform Unterkategorie Code
Versiegelte Strahlenquellen QS
Kleine Mengen/Proben SS
Produktionsabfall Homogen SH
Heterogen (Kehricht, Sinterschlacke, Schlämme, Feinanteile, sonstige) SN
Fester Abfall Hülsen AH
Gemischt (Kunststoff, Handschuhe, Papier usw.) AM
Kontaminierte Ausrüstung AC
Sonstiger AO
Flüssiger Abfall Schwachaktiv WL
Mittelaktiv WM
Hochaktiv WH
Konditionierter Abfall Glas NG
Bitumen NB
Beton NC
Sonstiger NO

15.
MATERIAL CONTAINER/MATERIALBEHÄLTER

Die nachstehenden Codes sind zu verwenden:

Behälterart Code
Zylinder C
Packung P
Fass D
Gesonderte Brennelementeinheit S
Transportkäfig B
Flasche F
Tank, sonstiges Gefäß T
Sonstige O

16.
MATERIAL STATE/MATERIALZUSTAND:

Folgende Codes sind zu verwenden:

Zustand Code
Unbestrahltes Kernmaterial F
Bestrahltes Kernmaterial I
Abfall W
Nicht rückgewinnbares Material N

17.
MBA FROM/VON MBZ:

Nur bei den Bestandsänderungscodes RD und RF zu verwenden. Bei dem Bestandsänderungscode RD ist der Code der versendenden Materialbilanzzone anzugeben. Ist dieser Code unbekannt, ist der Code „F” , „Q” oder „W” (für die versendende MBZ in Frankreich, dem Vereinigten Königreich oder einem Nicht-Kernwaffenstaat) anzugeben. Name und Anschrift des Absenders sind vollständig in das Feld „Bemerkungen” (40) einzutragen. Bei dem Bestandsänderungscode RF ist der Ländercode des Ausfuhrstaats oder — soweit bekannt — der MBZ-Code der ausführenden Anlage anzugeben. Name und Anschrift des Absenders sind vollständig in das Feld „Bemerkungen” (40) einzutragen.

18.
MBA TO/AN MBZ:

Nur bei den Bestandsänderungscodes SD und SF zu verwenden. Bei dem Bestandsänderungscode SD ist der Code der empfangenden Materialbilanzzone anzugeben. Ist dieser Code unbekannt, ist der Code „F” , „Q” oder „W” (für die empfangende MBZ in Frankreich, dem Vereinigten Königreich oder einem Nicht-Kernwaffenstaat) anzugeben; Name und Anschrift des Empfängers sind vollständig in das Feld „Bemerkungen” (40) einzutragen. Bei dem Bestandsänderungscode SF ist der Ländercode des Einfuhrstaats oder — soweit bekannt — der MBZ-Code der einführenden Anlage anzugeben. Name und Anschrift des Empfängers sind vollständig in das Feld „Bemerkungen” (40) einzutragen.

19.
PREVIOUS BATCH/VORHERIGE CHARGE:

Chargenbezeichnung vor der Änderung der Charge. Die Chargenbezeichnung nach Änderung der Charge ist in Feld 11 anzugeben.

20.
ORIGINAL DATE/URSPRÜNGLICHES DATUM:

Im Fall einer Berichtigung sind Tag, Monat und Jahr, an denen die zu berichtigende Buchungszeile ursprünglich gebucht wurde, anzugeben. Bei Korrekturketten ist das ursprüngliche Datum stets das Buchungsdatum der ersten Zeile in der Kette. Bei Spätbuchungen (allein stehende Zusätze) ist das ursprüngliche Datum der Zeitpunkt, an dem die Bestandsänderung eingetreten ist.

21.
PIT DATE/DATUM DER REALEN BESTANDSAUFNAHME:

Datum der realen Bestandsaufnahme entsprechend der Angabe im Materialbilanzbericht, auf dem der Buchausgleich für MUF (nicht nachgewiesenes Material) beruht. Zu verwenden nur mit dem Bestandsänderungscode MF.

22.
LINE NUMBER/ZEILENNUMMER:

Laufende Nummer, bei jedem Bericht mit 1 beginnend, lückenlos.

23.
ACCOUNTING DATE/BUCHUNGSDATUM:

Tag, Monat und Jahr, an denen die Bestandsänderung eintrat oder bekannt wurde.

24.
ITEMS/POSTEN:

Die Anzahl der zur Charge gehörenden Posten ist jeweils anzugeben. Umfasst eine Bestandsänderung mehrere Zeilen, muss die Summe der angegebenen Anzahl von Posten der Gesamtzahl der Posten entsprechen, die zur gleichen Transaktionsnummer gehören. Umfasst die Transaktion mehr als ein Element, so ist die Anzahl der Posten in den Buchungen nur für die Elementkategorie mit dem höchsten strategischen Wert anzugeben (in absteigender Reihenfolge: P, H, L, N, D, T).

25.
ELEMENT CATEGORY/ELEMENTKATEGORIE:

Folgende Codes sind zu verwenden:

Kernmaterialkategorie Code
Plutonium P

Hochangereichertes Uran

(20 % Anreicherung und darüber)

H

Schwach angereichertes Uran

(höher als Natururan, aber weniger als 20 % Anreicherung)

L
Natururan N
Abgereichertes Uran D
Thorium T

26.
ELEMENT WEIGHT/ELEMENTGEWICHT:

Es ist das Gewicht der in Feld 25 aufgeführten Elementkategorie anzugeben. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Stellen angegeben werden.

27.
ISOTOPE/ISOTOP:

Dieser Code gibt die betreffenden spaltbaren Isotope an und ist zu verwenden, wenn das Gewicht der spaltbaren Isotope gemeldet wird (28). Zu verwenden ist der Code G für U-235, K für U-233 und J für ein Gemisch aus U-235 und U-233.

28.
FISSILE WEIGHT/SPALTGEWICHT:

Ist in den besonderen Kontrollbestimmungen nichts anderes festgelegt, so ist das Gewicht der spaltbaren Isotope nur für angereichertes Uran und bei Kategorieänderung, soweit sie angereichertes Uran betrifft, zu melden. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Stellen angegeben werden.

29.
ISOTOPIC COMPOSITION/ISOTOPENZUSAMMENSETZUNG:

Soweit in den besonderen Kontrollbestimmungen vereinbart, ist als U- und/oder Pu-Isotopenzusammensetzung im Format eine Aufzählung der Gewichte [Zahl (18,3)] anzugeben, wobei die Gewichte von U-233, U-234, U-235, U-236 und U-238 bzw. von Pu-238, Pu-239, Pu-240, Pu-241 und Pu-242 durch Semikolon getrennt aufzuführen sind. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Stellen angegeben werden.

30.
OBLIGATION/VERPFLICHTUNG:

Angabe der von der Gemeinschaft für das Kernmaterial übernommenen besonderen Kontrollverpflichtung im Rahmen eines Abkommens mit einem dritten Staat oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung (Artikel 17). Die Kommission teilt den Anlagen die entsprechenden Codes mit.

31.
PREVIOUS CATEGORY/VORHERIGE KATEGORIE:

Code der Kernmaterialkategorie vor der Kategorieänderung. Der entsprechende Code nach der Änderung ist in Feld 25 anzugeben. Zu verwenden nur mit den Bestandsänderungscodes CE, CB und CC.

32.
PREVIOUS OBLIGATION/VORHERIGE VERPFLICHTUNG:

Code der besonderen Kontrollverpflichtung, der für das Kernmaterial vor der Änderung galt. Der entsprechende Verpflichtungscode nach der Änderung ist in Feld 30 anzugeben. Zu verwenden nur mit den Bestandsänderungscodes BR, CR, PR und SR.

33.
CAM-CODE FROM/CAM-CODE ABSENDER:

Code für Anlagen des Anhangs I-G, die Material versenden. Der entsprechende Code wird dem Betreiber [oder der Stelle] von der Kommission mitgeteilt. Für diese Betreiber gelten vereinfachte Meldeverfahren.

34.
CAM-CODE TO/CAM-CODE EMPFÄNGER:

Code für Anlagen des Anhangs I-G, die Material empfangen. Der entsprechende Code wird dem Betreiber [oder der Stelle] von der Kommission mitgeteilt. Für diese Betreiber gelten vereinfachte Meldeverfahren.

35.
DOCUMENT/DOKUMENT:

Vom Betreiber festgelegte Verweisung auf Begleitdokument(e).

36.
CONTAINER ID/BEHÄLTER ID:

Vom Betreiber festgelegte Behälternummer. Fakultatives Datenelement für Fälle, in denen die Behälternummer nicht in der Chargenbezeichnung erscheint.

37.
CORRECTION/BERICHTIGUNG:

Berichtigungen erfolgen durch Streichung der falschen und Einfügung der richtigen Buchungszeile(n). Die nachstehenden Codes sind zu verwenden:

Code Erläuterungen
D Streichung. Die zu streichende Buchungszeile ist zu identifizieren durch Angabe der Berichtsnummer (4) in Feld 38, der Zeilennummer (22) in Feld 39 und des CRC (42) in Feld 43, die für die ursprüngliche Buchungszeile angegeben waren. Andere Felder sind nicht zu melden.
A Zusatz (als Bestandteil eines Paars aus Streichung und Zusatz). Die richtige Buchungszeile ist anzugeben mit allen Datenfeldern, einschließlich der Felder „vorheriger Bericht” (38) und „vorherige Zeile” (39). Im Feld „vorherige Zeile” (39) ist die Zeilennummer (22) der Buchungszeile zu wiederholen, die durch das Streichung/Zusatzpaar ersetzt wird.
L Spätbuchung (allein stehender Zusatz). Die hinzuzufügende Spätbuchungszeile ist anzugeben mit allen Datenfeldern, einschließlich des Feldes „vorheriger Bericht” (38). Im Feld „vorheriger Bericht” (38) ist die Berichtsnummer (4) des Berichts anzugeben, in den die Spätbuchungszeile hätte aufgenommen werden müssen.

38.
PREVIOUS REPORT/VORHERIGER BERICHT:

Anzugeben ist die Berichtsnummer (4) der zu berichtigenden Zeile.

39.
PREVIOUS LINE/VORHERIGE ZEILE:

Bei Streichungen oder Zusätzen als Bestandteil eines Paars aus Streichung und Zusatz ist die Zeilennummer (22) der zu berichtigenden Zeile anzugeben.

40.
COMMENT/BEMERKUNGEN:

Textfeld für kurze Kommentare des Betreibers (ersetzt separate kurz gefasste Bemerkungen).

41.
BURN-UP/ABBRAND:

Bei Bestandsänderungen des Typs NP oder NL in Kernreaktoren, Abbrand in MWd/t.

42.
CRC:

Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle. Die Kommission teilt dem Betreiber den zu verwendenden Algorithmus mit.

43.
PREVIOUS CRC/VORHERIGER CRC:

Hash-Code der zu berichtigenden Zeile.

44.
ADVANCE NOTIFICATION/VORAUSMELDUNG:

Referenzcode für die Vorausmeldung (Artikel 20 und 21). Zu verwenden bei den Bestandsänderungen SF und RF und bei solchen Bestandsänderungen des Typs SD und RD, wo die Staaten, in denen Absender und Empfänger ihren Standort haben, nicht Vertragspartei des gleichen Kontrollübereinkommens mit der Internationalen Atomenergie-Organisation und Euratom sind.

45.
CAMPAIGN/KAMPAGNE:

Eindeutige Identifikation der Wiederaufarbeitungskampagne. Nur zu verwenden bei Bestandsänderungen in Prozessmaterialbilanzzone(n) von Wiederaufarbeitungsanlagen für abgebrannten Brennstoff.

46.
REACTOR/REAKTOR:

Eindeutige Identifikation des Reaktors, aus dem bestrahlter Brennstoff gelagert oder wiederaufgearbeitet wird. Nur zu verwenden bei Bestandsänderungen in Lagern für abgebrannten Brennstoff oder Wiederaufarbeitungsanlagen.

47.
ERROR PATH/FEHLERPFAD:

Sondercode zur Beschreibung von Messfehlern und ihrer Fortpflanzung zum Zweck der Materialbilanzauswertung. Die Codes werden zwischen der Anlage und der Kommission vereinbart.

ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUM ERSTELLEN DER BERICHTE

1.
Im Fall der Weitergabe von Kernmaterial hat der Absender dem Empfänger alle notwendigen Angaben für den Bestandsänderungsbericht zur Verfügung zu stellen.
2.
Enthalten numerische Daten Bruchteile von Einheiten, so ist ein Dezimalpunkt zu verwenden, um die Dezimalstellen abzusetzen.
3.
Folgende 55 Zeichen dürfen verwendet werden: die 26 Großbuchstaben A bis Z, die Ziffern 0 bis 9 und die Zeichen „plus” , „minus” , „Schrägstrich” , „Sternchen” , „Leerzeichen” , „gleich” , „größer als” , „kleiner als” , „Punkt” , „Komma” , „Klammer auf” , „Klammer zu” , „Doppelpunkt” , „Dollar” , „Prozent” , „Anführungsstrich” , „Strichpunkt” , „Fragezeichen” und „& -Zeichen” .
4.
Nach Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten.
5.
Die Berichte sind in einem zwischen der Kommission und den Betreibern vereinbarten weltweit anerkannten Kennsatz-Meldeformat zu erstellen.
6.
Die Berichte sind ordnungsgemäß erstellt und digital unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.