Artikel 1 VO (Euratom) 2013/1368

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird ein Programm für die Umsetzung der finanziellen Unterstützung der Union für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Stilllegung der Blöcke 1 bis 4 des Kernkraftwerks Kosloduj in Bulgarien (im Folgenden „Kosloduj-Programm” ) und der Blöcke 1 und 2 des Kernkraftwerks Bohunice V1 in der Slowakei (im Folgenden „Bohunice-Programm” ) (zusammen im Folgenden „Kosloduj- und Bohunice-Programm” ) festgelegt.

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