Artikel 2 VO (Euratom) 2013/1368
Ziele
(1) Allgemeines Ziel des Kosloduj- und des Bohunice-Programms ist es, die betroffenen Mitgliedstaaten bei der Durchführung des stetigen Prozesses bis zum Erreichen des Stilllegungs-Endzustands der Blöcke 1 bis 4 des Kernkraftwerks Kosloduj und der Blöcke 1 und 2 des Kernkraftwerks Bohunice V1 in Einklang mit den entsprechenden Stilllegungsplänen und unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards zu unterstützen.
(2) Innerhalb des Finanzierungszeitraums werden mit dem Kosloduj- und dem Bohunice-Programm die folgenden spezifischen Hauptziele verfolgt:
- a)
-
Kosloduj-Programm:
- i)
- Durchführung des Rückbaus in den Turbinenhallen der Blöcke 1 bis 4 und in Nebengebäuden, zu messen anhand der Zahl und der Art der abgebauten Systeme;
- ii)
- Rückbau großer Bauteile und Anlagen in den Reaktorgebäuden der Blöcke 1 bis 4, zu messen anhand der Zahl und der Art der abgebauten Systeme und Anlagen;
- iii)
- sichere Entsorgung des bei der Stilllegung anfallenden Abfalls gemäß einem detaillierten Abfallentsorgungsplan, zu messen anhand der Menge und der Art des sicher konditionierten Abfalls;
- b)
-
Bohunice-Programm:
- i)
- Durchführung des Rückbaus in der Turbinenhalle und in Nebengebäuden des Reaktors V1, zu messen anhand der Zahl und der Art der abgebauten Systeme;
- ii)
- Rückbau großer Bauteile und Anlagen in den Gebäuden des Reaktors V1, zu messen anhand der Zahl und der Art der abgebauten Systeme und Anlagen;
- iii)
- sichere Entsorgung des bei der Stilllegung anfallenden Abfalls gemäß einem detaillierten Abfallentsorgungsplan, zu messen anhand der Menge und der Art des sicher konditionierten Abfalls.
(3) Das Kosloduj- und das Bohunice-Programm können auch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus an den stillzulegenden Blöcken umfassen, darunter auch Unterstützung für Kernkraftwerkspersonal.
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