Artikel 2 VO (Euratom) 2013/1368

Ziele

(1) Allgemeines Ziel des Kosloduj- und des Bohunice-Programms ist es, die betroffenen Mitgliedstaaten bei der Durchführung des stetigen Prozesses bis zum Erreichen des Stilllegungs-Endzustands der Blöcke 1 bis 4 des Kernkraftwerks Kosloduj und der Blöcke 1 und 2 des Kernkraftwerks Bohunice V1 in Einklang mit den entsprechenden Stilllegungsplänen und unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards zu unterstützen.

(2) Innerhalb des Finanzierungszeitraums werden mit dem Kosloduj- und dem Bohunice-Programm die folgenden spezifischen Hauptziele verfolgt:

a)
Kosloduj-Programm:

i)
Durchführung des Rückbaus in den Turbinenhallen der Blöcke 1 bis 4 und in Nebengebäuden, zu messen anhand der Zahl und der Art der abgebauten Systeme;
ii)
Rückbau großer Bauteile und Anlagen in den Reaktorgebäuden der Blöcke 1 bis 4, zu messen anhand der Zahl und der Art der abgebauten Systeme und Anlagen;
iii)
sichere Entsorgung des bei der Stilllegung anfallenden Abfalls gemäß einem detaillierten Abfallentsorgungsplan, zu messen anhand der Menge und der Art des sicher konditionierten Abfalls;

b)
Bohunice-Programm:

i)
Durchführung des Rückbaus in der Turbinenhalle und in Nebengebäuden des Reaktors V1, zu messen anhand der Zahl und der Art der abgebauten Systeme;
ii)
Rückbau großer Bauteile und Anlagen in den Gebäuden des Reaktors V1, zu messen anhand der Zahl und der Art der abgebauten Systeme und Anlagen;
iii)
sichere Entsorgung des bei der Stilllegung anfallenden Abfalls gemäß einem detaillierten Abfallentsorgungsplan, zu messen anhand der Menge und der Art des sicher konditionierten Abfalls.

(3) Das Kosloduj- und das Bohunice-Programm können auch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus an den stillzulegenden Blöcken umfassen, darunter auch Unterstützung für Kernkraftwerkspersonal.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.