ANHANG I VO (EWG) 70/1108
IN ARTIKEL 4 GENANNTE SCHEMATA FÜR DIE VERBUCHUNG DER AUSGABEN
- A.
- EISENBAHN
- 1.
-
Investitionsausgaben
(Ausgaben für Neubau, Erweiterung, Wiederherstellung und Erneuerung)
- 2.
-
Laufende Ausgaben
(Ausgaben für Unterhaltung und Betrieb)
- 3.
- Allgemeine Aufwendungen
- B.
- STRASSE
- 1.
-
Investitionsausgaben
(Ausgaben für Neubau, Erweiterung, Wiederherstellung und Erneuerung)
- 2.
-
Laufende Ausgaben
(Ausgaben für Unterhaltung und Betrieb)
- 3.
- Verkehrspolizei
- 4.
- Allgemeine Aufwendungen
- C.
- WASSERSTRASSE
- 1.
-
Investitionsausgaben
(Ausgaben für Neubau, Erweiterung, Wiederherstellung und Erneuerung)
- 2.
-
Laufende Ausgaben
(Ausgaben für Unterhaltung und Betrieb)
- 3.
- Wasserschutzpolizei
- 4.
- Allgemeine Aufwendungen
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.