ANHANG I VO (EWG) 70/1108
IN ARTIKEL 4 GENANNTE SCHEMATA FÜR DIE VERBUCHUNG DER AUSGABEN
-
A.
-
EISENBAHN
- 1.
-
Investitionsausgaben
(Ausgaben für Neubau, Erweiterung, Wiederherstellung und Erneuerung)
- 2.
-
Laufende Ausgaben
(Ausgaben für Unterhaltung und Betrieb)
- 3.
- Allgemeine Aufwendungen
-
B.
-
STRASSE
- 1.
-
Investitionsausgaben
(Ausgaben für Neubau, Erweiterung, Wiederherstellung und Erneuerung)
- 2.
-
Laufende Ausgaben
(Ausgaben für Unterhaltung und Betrieb)
- 20.
- Unterhaltung der Fahrbahndecken
- 21.
- Andere laufende Ausgaben
- 3.
- Verkehrspolizei
- 4.
- Allgemeine Aufwendungen
-
C.
-
WASSERSTRASSE
- 1.
-
Investitionsausgaben
(Ausgaben für Neubau, Erweiterung, Wiederherstellung und Erneuerung)
- 2.
-
Laufende Ausgaben
(Ausgaben für Unterhaltung und Betrieb)
- 3.
- Wasserschutzpolizei
- 4.
- Allgemeine Aufwendungen
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.