ANHANG I VO (EWG) 70/1108

IN ARTIKEL 4 GENANNTE SCHEMATA FÜR DIE VERBUCHUNG DER AUSGABEN

A.
EISENBAHN

1.
Investitionsausgaben

(Ausgaben für Neubau, Erweiterung, Wiederherstellung und Erneuerung)

2.
Laufende Ausgaben

(Ausgaben für Unterhaltung und Betrieb)

3.
Allgemeine Aufwendungen

B.
STRASSE

1.
Investitionsausgaben

(Ausgaben für Neubau, Erweiterung, Wiederherstellung und Erneuerung)

2.
Laufende Ausgaben

(Ausgaben für Unterhaltung und Betrieb)

20.
Unterhaltung der Fahrbahndecken
21.
Andere laufende Ausgaben

3.
Verkehrspolizei
4.
Allgemeine Aufwendungen

C.
WASSERSTRASSE

1.
Investitionsausgaben

(Ausgaben für Neubau, Erweiterung, Wiederherstellung und Erneuerung)

2.
Laufende Ausgaben

(Ausgaben für Unterhaltung und Betrieb)

3.
Wasserschutzpolizei
4.
Allgemeine Aufwendungen

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