ANHANG III VO (EWG) 70/1108

VERZEICHNIS DER IN ARTIKEL 7 GENANNTEN ANGABEN ÜBER DIE BENUTZUNG DER VERKEHRSWEGE

TABELLE A —
EISENBAHN

Mitgliedstaat: Netz:

Die Angaben sind nach Art der Zugförderung zu unterscheiden (elektrische oder sonstige)

Bezeichnung Personenverkehr(1) Güterverkehr(1)(2) Sonstiger Zugverkehr(3)
Fernschnell- und Schnellzüge(4) Sonstige Züge(4) Eilgutzüge(4) Frachtgutzüge(4)
1.
Zug-km
2.
Leistungs-t/km

TABELLEN B —
STRASSE

1.1.
Jährliche Fahrzeugkilometer auf Straßen außerhalb von Ortschaften

Mitgliedstaat: Straßenkategorie:
(in Millionen)
Fahrzeugkategorien Fahrzeugkilometer
1.
Personenkraftwagen mit weniger als 10 Plätzen
2.
Lieferwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3 Tonnen
3.
Lastkraftwagen
4.
Lastkraftwagen mit Anhänger
5.
Zugmaschinen mit Sattelanhänger
6.
Kraftomnibusse
7.
Sonstige Fahrzeuge

1.2.
Jährliche Fahrzeugkilometer auf Straßen außerhalb von Ortschaften

Mitgliedstaat: Straßenkategorie:
(in Millionen)
Fahrzeugkategorien Fahrzeugkilometer
3.1.
Lastkraftwagen mit zwei Achsen
3.2.
Lastkraftwagen mit drei Achsen
3.3
Lastkraftwagen mit vier Achsen
4.1.
Lastkraftwagen mit zwei Achsen und Anhänger mit zwei Achsen
4.2.
Lastkraftwagen mit zwei Achsen und Anhänger mit drei Achsen
4.3.
Lastkraftwagen mit drei Achsen und Anhänger mit zwei Achsen
4.4.
Lastkraftwagen mit drei Achsen und Anhänger mit drei Achsen
4.5.
Sonstige Kategorien von Lastkraftwagen mit Anhänger(5)
5.1.
Zugmaschinen mit zwei Achsen und Sattelanhänger mit einer Achse
5.2.
Zugmaschinen mit zwei Achsen und Sattelanhänger mit zwei Achsen
5.3.
Zugmaschinen mit drei Achsen und Sattelanhänger mit einer Achse
5.4.
Zugmaschinen mit drei Achsen und Sattelanhänger mit zwei Achsen
5.5.
Sonstige Kategorien von Zugmaschinen mit Sattelanhänger(5)
6.1.
Kraftomnibusse mit zwei Achsen
6.2.
Kraftomnibusse mit drei Achsen

2.
Zusammensetzung des Nutzfahrzeugverkehrs, unterteilt nach Klassen des höchtstzulässigen Gesamtgewichts und der effektiven Achslast

(Straßen außerhalb von Ortschaften) Mitgliedstaat: Straßenkategorie:
(in 1000)
Fahrzeugkategorie (nach Gewichtsstufen von 2 t des höchstzulässigen Gesamtgewichts) Zugmaschine Anhänger
Achs-km Vorderachsen Achs-km Hinterachsen Achs-km Vorderachsen Achs-km Hinterachsen
einfache doppelte einfache doppelte einfache doppelte einfache doppelte dreifache
Achsen Achsen Achsen Achsen Achsen Achsen Achsen Achsen Achsen
— je Stufe von 1 t der effektiven Achslast —
3.1.
Lastwagen mit 2 Achsen
3.2.
Lastwagen mit 3 Achsen
3.3.
Lastwagen mit 4 Achsen
4.1.
Lastwagen mit 2 Achsen und Anhänger mit 2 Achsen
4.2.
Lastwagen mit 2 Achsen und Anhänger mit 3 Achsen
4.3.
Lastwagen mit 3 Achsen und Anhänger mit 2 Achsen
4.4.
Lastwagen mit 3 Achsen und Anhänger mit 3 Achsen
4.5.
Andere Kategorien von Lastwagen mit Anhängern(6)
5.1.
Zugfahrzeuge mit 2 Achsen und Sattelanhänger mit 1 Achse
5.2.
Zugfahrzeuge mit 2 Achsen und Sattelanhänger mit 2 Achsen
5.3.
Zugfahrzeuge mit 3 Achsen und Sattelanhänger mit 1 Achse
5.4.
Zugfahrzeuge mit 3 Achsen und Sattelanhänger mit 2 Achsen
5.5.
Andere Kategorien von Zugfahrzeugen mit Sattelanhänger(6)
6.1.
Kraftomnibusse mit 2 Achsen
6.2.
Kraftomnibusse mit 3 Achsen

TABELLE C —
WASSERSTRASSEN

Mitgliedstaat:Wasserstraße, Wasserstraßenabschnitt oder Gruppe von Wasserstraßen:
(in 1000)
Schiffskategorie Schiffs-km Tragfähigkeits- t/km Anzahl der geschleusten Schiffe(8)
1 2 3 4
a) Motorschiffe(9) mit einer Tragfähigkeit von:
< 250 t
250 399 t
400 649 t
650 999 t
1000 1499 t
1500 t
Gesamtzahl von a)
b) Kähne(9) mit einer Tragfähigkeit von:
< 250 t
250 399 t
400 649 t
650 999 t
1000 1499 t
1500 t
Gesamtzahl von b)
c) Schubleichter mit einer Tragfähigkeit von:
< 400 t
400 649 t
650 999 t
1000 1499 t
1500 t
Gesamtzahl von c)
d)
Seeschiffe mit einem Nettorauminhalt von:
< 300 NRT
(10) (10) (10)
300 999 NRT
(10) (10) (10)
1000 NRT
(10) (10) (10)
Gesamtzahl von d) (10) (10) (10)
e) Schlepper mit einer Motorstärke von:
(in 000 Einheiten)
< 184 W
184 293 W
294 734 W
735 W
Gesamtzahl von e)
f) Schubschiffe mit einer Motorstärke von:
(in 000 Einheiten)
< 184 W
184 293 W
294 734 W
735 W
Gesamtzahl von f)
g)
Passagierschiffe(10)

Fußnote(n):

(1)

Einschließlich der Angaben über die Fahrten der Leerlokomotiven vor oder nach einer tatsächlichen Benutzung im Personen- oder Güterverkehr.

(2)

Nur öffenllicher Verkehr.

(3)

Angaben über Dienstzüge, Dienstgutverkehr, Arbeits-, Werkstätten- und Hilfszüge, Probefahrten usw.

(4)

Diese Unterscheidung kann wahlweise erfolgen.

(5)

Eventuell zu unterteilen nach repräsentativen Kategorien entsprechend der Zahl und Anordnung der Achsen.

(6)

Gegebenenfalls nach repräsentativen Kategorien nach Zahl und Anordnung der Achsen zu unterteilen.

(7)

Es handelt sich um die Liste der Wasserstraßen und Gruppen von Wasserstraßen in Anhang II Buchstabe C.

(8)

Jede Durchfahrt eines Schiffes durch eine Schleuse wird gesondert gezählt, wobei ein Schiff so oft gezählt wird, wie es eine Schleuse durchfährt.

(9)

Die Unterteilung nach den beiden ersten Tragfähigkeits-Größenklassen ist fakultativ.

(10)

Diese Angabe ist fakultativ.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.