ANHANG III VO (EWG) 70/1108

VERZEICHNIS DER IN ARTIKEL 7 GENANNTEN ANGABEN ÜBER DIE BENUTZUNG DER VERKEHRSWEGE

TABELLE A —
EISENBAHN

Mitgliedstaat: Netz:

Die Angaben sind nach Art der Zugförderung zu unterscheiden (elektrische oder sonstige)

BezeichnungPersonenverkehr(1)Güterverkehr(1)(2)Sonstiger Zugverkehr(3)
Fernschnell- und Schnellzüge(4)Sonstige Züge(4)Eilgutzüge(4)Frachtgutzüge(4)
1.
Zug-km
2.
Leistungs-t/km

TABELLEN B —
STRASSE

1.1.
Jährliche Fahrzeugkilometer auf Straßen außerhalb von Ortschaften

Mitgliedstaat: Straßenkategorie:
(in Millionen)
FahrzeugkategorienFahrzeugkilometer
1.
Personenkraftwagen mit weniger als 10 Plätzen
2.
Lieferwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3 Tonnen
3.
Lastkraftwagen
4.
Lastkraftwagen mit Anhänger
5.
Zugmaschinen mit Sattelanhänger
6.
Kraftomnibusse
7.
Sonstige Fahrzeuge

1.2.
Jährliche Fahrzeugkilometer auf Straßen außerhalb von Ortschaften

Mitgliedstaat: Straßenkategorie:
(in Millionen)
FahrzeugkategorienFahrzeugkilometer
3.1.
Lastkraftwagen mit zwei Achsen
3.2.
Lastkraftwagen mit drei Achsen
3.3
Lastkraftwagen mit vier Achsen
4.1.
Lastkraftwagen mit zwei Achsen und Anhänger mit zwei Achsen
4.2.
Lastkraftwagen mit zwei Achsen und Anhänger mit drei Achsen
4.3.
Lastkraftwagen mit drei Achsen und Anhänger mit zwei Achsen
4.4.
Lastkraftwagen mit drei Achsen und Anhänger mit drei Achsen
4.5.
Sonstige Kategorien von Lastkraftwagen mit Anhänger(5)
5.1.
Zugmaschinen mit zwei Achsen und Sattelanhänger mit einer Achse
5.2.
Zugmaschinen mit zwei Achsen und Sattelanhänger mit zwei Achsen
5.3.
Zugmaschinen mit drei Achsen und Sattelanhänger mit einer Achse
5.4.
Zugmaschinen mit drei Achsen und Sattelanhänger mit zwei Achsen
5.5.
Sonstige Kategorien von Zugmaschinen mit Sattelanhänger(5)
6.1.
Kraftomnibusse mit zwei Achsen
6.2.
Kraftomnibusse mit drei Achsen

2.
Zusammensetzung des Nutzfahrzeugverkehrs, unterteilt nach Klassen des höchtstzulässigen Gesamtgewichts und der effektiven Achslast

(Straßen außerhalb von Ortschaften) Mitgliedstaat: Straßenkategorie:
(in 1000)
Fahrzeugkategorie (nach Gewichtsstufen von 2 t des höchstzulässigen Gesamtgewichts)ZugmaschineAnhänger
Achs-km VorderachsenAchs-km HinterachsenAchs-km VorderachsenAchs-km Hinterachsen
einfachedoppelteeinfachedoppelteeinfachedoppelteeinfachedoppeltedreifache
AchsenAchsenAchsenAchsenAchsenAchsenAchsenAchsenAchsen
— je Stufe von 1 t der effektiven Achslast —
3.1.
Lastwagen mit 2 Achsen
3.2.
Lastwagen mit 3 Achsen
3.3.
Lastwagen mit 4 Achsen
4.1.
Lastwagen mit 2 Achsen und Anhänger mit 2 Achsen
4.2.
Lastwagen mit 2 Achsen und Anhänger mit 3 Achsen
4.3.
Lastwagen mit 3 Achsen und Anhänger mit 2 Achsen
4.4.
Lastwagen mit 3 Achsen und Anhänger mit 3 Achsen
4.5.
Andere Kategorien von Lastwagen mit Anhängern(6)
5.1.
Zugfahrzeuge mit 2 Achsen und Sattelanhänger mit 1 Achse
5.2.
Zugfahrzeuge mit 2 Achsen und Sattelanhänger mit 2 Achsen
5.3.
Zugfahrzeuge mit 3 Achsen und Sattelanhänger mit 1 Achse
5.4.
Zugfahrzeuge mit 3 Achsen und Sattelanhänger mit 2 Achsen
5.5.
Andere Kategorien von Zugfahrzeugen mit Sattelanhänger(6)
6.1.
Kraftomnibusse mit 2 Achsen
6.2.
Kraftomnibusse mit 3 Achsen

TABELLE C —
WASSERSTRASSEN

Mitgliedstaat:Wasserstraße, Wasserstraßenabschnitt oder Gruppe von Wasserstraßen:
(in 1000)
SchiffskategorieSchiffs-kmTragfähigkeits- t/kmAnzahl der geschleusten Schiffe(8)
1234
a) Motorschiffe(9) mit einer Tragfähigkeit von:
<250 t
250399 t
400649 t
650999 t
10001499 t
1500 t
Gesamtzahl von a)
b) Kähne(9) mit einer Tragfähigkeit von:
<250 t
250399 t
400649 t
650999 t
10001499 t
1500 t
Gesamtzahl von b)
c) Schubleichter mit einer Tragfähigkeit von:
<400 t
400649 t
650999 t
10001499 t
1500 t
Gesamtzahl von c)
d)
Seeschiffe mit einem Nettorauminhalt von:
<300 NRT
(10)(10)(10)
300999 NRT
(10)(10)(10)
1000 NRT
(10)(10)(10)
Gesamtzahl von d)(10)(10)(10)
e) Schlepper mit einer Motorstärke von:
(in 000 Einheiten)
<184 W
184293 W
294734 W
735 W
Gesamtzahl von e)
f) Schubschiffe mit einer Motorstärke von:
(in 000 Einheiten)
<184 W
184293 W
294734 W
735 W
Gesamtzahl von f)
g)
Passagierschiffe(10)

Fußnote(n):

(1)

Einschließlich der Angaben über die Fahrten der Leerlokomotiven vor oder nach einer tatsächlichen Benutzung im Personen- oder Güterverkehr.

(2)

Nur öffenllicher Verkehr.

(3)

Angaben über Dienstzüge, Dienstgutverkehr, Arbeits-, Werkstätten- und Hilfszüge, Probefahrten usw.

(4)

Diese Unterscheidung kann wahlweise erfolgen.

(5)

Eventuell zu unterteilen nach repräsentativen Kategorien entsprechend der Zahl und Anordnung der Achsen.

(6)

Gegebenenfalls nach repräsentativen Kategorien nach Zahl und Anordnung der Achsen zu unterteilen.

(7)

Es handelt sich um die Liste der Wasserstraßen und Gruppen von Wasserstraßen in Anhang II Buchstabe C.

(8)

Jede Durchfahrt eines Schiffes durch eine Schleuse wird gesondert gezählt, wobei ein Schiff so oft gezählt wird, wie es eine Schleuse durchfährt.

(9)

Die Unterteilung nach den beiden ersten Tragfähigkeits-Größenklassen ist fakultativ.

(10)

Diese Angabe ist fakultativ.

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