ANHANG 9 (A) (B) (2) (12) (14) VO (EWG) 72/574

BERECHNUNG DER JAHRESDURCHSCHNITTSKOSTEN FÜR SACHLEISTUNGEN (Artikel 4 Absatz 9, Artikel 94 Absatz 3 Buchstabe a) und Artikel 95 Absatz 3 Buchstabe a) der Durchführungsverordnung)

A.
BELGIEN

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung des allgemeinen Systems der sozialen Sicherheit berechnet. Für die Anwendung der Artikel 94 und 95 der Durchführungsverordnung in Fällen, in denen Artikel 35 Absatz 2 der Verordnung gilt, werden jedoch die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen unter Berücksichtigung des Systems für Krankheit und Mutterschaft für Selbständige in nichtlandwirtschaftlichen Berufen berechnet.

B.
BULGARIEN

Bei der Ermittlung der Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden die Sachleistungen gemäß den Gesetzen über die Krankenversicherung, das Gesundheitswesen und die Integration von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.

C.
TSCHECHISCHE REPUBLIK

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung des allgemeinen Krankenversicherungssystems berechnet.

D.
DÄNEMARK

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung der Systeme berechnet, die aufgrund des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst, des Gesetzes über die Krankenhauspflege und — im Zusammenhang mit Rehabilitation — des Gesetzes über aktive Sozialpolitik und des Gesetzes über aktive Beschäftigungsförderung eingeführt worden sind.

E.
DEUTSCHLAND

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung des allgemeinen Systems berechnet.

F.
ESTLAND

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung der Leistungen berechnet, die gemäß dem Krankenversicherungsgesetz, gemäß dem Gesetz über die Organisation des Gesundheitswesens und gemäß Artikel 12 des Sozialfürsorgegesetzes (Bereitstellung von Prothesen, von orthopädischen Hilfsmitteln und sonstigen Geräten) gewährt werden.

G.
GRIECHENLAND

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung des vom Ίδρυμα Κοινωνικών Ασφαλίσεων — Ενιαίο Ταμείο Ασφάλισης Μισθωτών (ΙΚΑ — ΕΤΑΜ) (Institut für Sozialversicherung — Einheitliche Versicherungskasse der Arbeitnehmer (IKA — ETAM)) verwalteten allgemeinen Systems der sozialen Sicherheit berechnet.

H.
SPANIEN

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung der Leistungen des Staatlichen Spanischen Gesundheitssystems berechnet.

I.
FRANKREICH

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung des allgemeinen Systems der sozialen Sicherheit berechnet.

F.
GRIECHENLAND

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung des von dem (Institut für Sozialversicherung) verwalteten allgemeinen Systems der sozialen Sicherheit berechnet.

J.
IRLAND

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung der Sachleistungen (health services) berechnet, welche die in Anhang 2 genannten Gesundheitsdienste gemäß den Health Acts (Gesundheitsgesetzen) von 1947 bis 2004 gewähren.

K.
ITALIEN

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung der vom italienischen Staatlichen Gesundheitsdienst erbrachten Leistungen berechnet.

L.
ZYPERN

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung der Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens in Zypern berechnet.

M.
LETTLAND

Die Jahresdurchschnittskosten für Leistungen werden unter Berücksichtigung der Sachleistungen (Gesundheitsleistungen) der staatlichen gesetzlichen Krankenversicherungsanstalt berechnet.

N.
LITAUEN

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden auf der Grundlage der Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes berechnet.

O.
LUXEMBURG

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Einbeziehung aller Krankenkassen und der Vereinigung der Krankenkassen berechnet.

P.
UNGARN

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung des allgemeinen Krankenversicherungssystems und der Ausgaben für Leistungen der medizinischen Versorgung, die nach den Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes getätigt werden, berechnet.

Q.
MALTA

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung der Leistungen im Rahmen des staatlichen Gesundheitswesens berechnet.

R.
NIEDERLANDE

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung des allgemeinen Systems der sozialen Sicherheit berechnet. Zur Berücksichtigung der Auswirkungen der nebenstehenden Versicherungen wird jedoch eine Kürzung vorgenommen:
1.
Invaliditätsversicherung ()
2.
Versicherung für besondere Krankheitskosten ()

S.
ÖSTERREICH

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung der
1.
Leistungen der Gebietskrankenkassen,
2.
der Leistungen der Krankenanstalten, für die ein Landesgesundheitsfonds zuständig ist
3.
der Leistungen der anderen Krankenanstalten, die von dem am 31. Dezember 2000 geltenden Vertrag zwischen Hauptverband und Wirtschaftskammer Österreich erfasst sind, und
4.
der Leistungen des Fonds zur Mitfinanzierung der In-vitro-Fertilisation, Wien, berechnet.

T.
POLEN

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung der Systeme berechnet, die aufgrund des Gesetzes über die aus öffentlichen Mitteln finanzierten Leistungen der Gesundheitsversorgung, des Gesetzes über den ärztlichen Notfalldienst und — im Zusammenhang mit Rehabilitation — auch des Gesetzes über die Sozialversicherung und des Gesetzes über die Sozialversicherung für Landwirte eingeführt worden sind.

U.
PORTUGAL

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung der vom öffentlichen Gesundheitsdienst erbrachten Leistungen berechnet.

V.
RUMÄNIEN

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung der Leistungen im Rahmen des Krankenversicherungssystems berechnet.

W.
SLOWENIEN

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung des allgemeinen Programms zur medizinischen Versorgung berechnet.

X.
SLOWAKEI

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung der Kosten für die medizinische Versorgung im Rahmen des Krankenversicherungssystems berechnet.

Y.
FINNLAND

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung der von der — (Sozialversicherungsanstalt), Helsinki, verwalteten Systeme der Volksgesundheit und Krankenhauspflege sowie der Erstattungen aus der Krankenversicherung und den Rehabilitationsdiensten berechnet.

Z.
SCHWEDEN

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung der vom staatlichen System der Sozialversicherung erbrachten Leistungen berechnet.

AA.
 VEREINIGTES KÖNIGREICH

Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung der Sachleistungen berechnet, die der Nationale Gesundheitsdienst im Vereinigten Königreich gewährt.

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