Artikel 4 VO (EWG) 75/1365
(1) Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck. Sie genießt in allen Mitgliedstaaten die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen zuerkannt wird.
(2) Der Sitz der Stiftung ist in Irland.
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