Artikel 1 VO (EWG) 75/337
Es wird ein Europäiscbes Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, im folgenden „Zentrum” genannt, errichtet.
Dem Zentrum wird in allen Mitgliedstaaten die für juristische Personen weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit zuerkannt.
Das Zentrum verfolgt keinen Erwerbszweck. Es hat seinen Sitz in Saloniki.
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