Artikel 5 VO (EWG) 75/337
Der Verwaltungsrat gibt sich seine Geschäftsordnung, die in Kraft tritt, wenn der Rat sie nach Stellungnahme der Kommission genehmigt hat.
Der Verwaltungsrat entscheidet über die Einsetzung von Ad-hoc-Arbeitsgruppen entsprechend den Erfordernissen des jährlichen Arbeitsprogramms. Er unterrichtet die Kommission regelmäßig über die Tätigkeiten des Zentrums.
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