Präambel VO (EWG) 76/3237
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
nach Kenntnisnahme von der Empfehlung der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Es ist angebracht, daß die Maßnahmen zur Vereinfachung, die im TIR-Übereinkommen vorgesehen sind, welches 1975 in Genf revidiert wurde, so bald wie möglich angewandt werden. Das gilt insbesondere für die technischen Bestimmungen und das Muster des Carnet TIR des genannten Übereinkommens —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
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