Artikel 1 VO (EWG) 78/1883
Das Verzeichnis der Maßnahmen, die dem Begriff der Interventionen zur Regelung der Agrarmärkte im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 entsprechen, wird von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 13 derselben Verordnung erstellt; es wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Teil L, veröffentlicht.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.