Artikel 1 VO (EWG) 78/1883

Das Verzeichnis der Maßnahmen, die dem Begriff der Interventionen zur Regelung der Agrarmärkte im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 entsprechen, wird von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 13 derselben Verordnung erstellt; es wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Teil L, veröffentlicht.

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