ANHANG II VO (EWG) 78/890

A.
PROBENENTNAHME

Zur Bestimmung des Feuchtigkeitsgehalts von Hopfenzapfen und gegebenenfalls des Anteils an Fremdbesatz wird bei der Probenentnahme wie folgt verfahren:

1.
Entnahme

a)
Verpackter Hopfen

Aus der in Artikel 4 vorgesehenen Anzahl von Packstücken wird ein Anteil Hopfen entnommen, der im Verhältnis zum Gewicht des Packstücks steht; die Anzahl der entnommenen Zapfen muß ausreichen, um für das Packstück repräsentativ zu sein.

b)
Loser Hopfen

Das Gewicht der Stichprobe darf 100 g nicht unterschreiten.

An der Oberfläche und im Innern der Haufen an 5 bis 10 verschiedenen Stellen jeweils gleiche Mengen entnehmen. Die Probe möglichst sofort in das Behältnis geben. Die Hopfenmenge muß so groß sein, daß sie bei Schließung des Behätnisses stark zusammengepreßt wird, um den schnellen Verderb zu verhindern.

2.
Mischen

Die Proben müssen, um für eine Partie repräsentativ zu sein, sorgfältig gemischt werden.

3.
Unterstichprobe

Nach dem Mischen sind eine oder mehrere repräsentative Stichproben zu entnehmen und in einem Behälter wie beispielsweise einer Metallschale oder einem Glasbehälter — außer bei der bloßen Kontrolle des Fremdbesatzes — luftdicht zu verschließen.

4. Die Proben sollten außer während des Transports bei niedrigen Temperaturen aufbewahrt werden. Vor dem Öffnen des Behälters zur Durchführung der Untersuchung oder Analyse sollte die Probe jedoch wieder auf Zimmertemperatur gebracht werden.

B.
KONTROLLE DES FEUCHTIGKEITSGEHALTS VON HOPFEN

1.
Methode (i)

Es wird empfohlen, die zur Bestimmung des Feuchtigkeitsgehalts bestimmte Probe nicht zu mahlen. Es ist wichtig, die Proben möglichst schnell aus dem Behälter in das mit einem Deckel verschließbare Wägeglas zu verbringen. Geräte Waage mit einer Empfindlichkeit von 0,005 g. Elektrischer Trockenschrank, auf 105-107 °C thermostatisiert; die Leistungsfähigkeit sollte mit Kupfersulfat geprüft werden. Metallbüchsen, Durchmesser 70-100 mm, Tiefe 20-30 mm, mit dichtschließendem Deckel. Üblicher Exsikkator, zur Aufnahme der Metallbüchsen und des Trockenmittels, z. B. mit Indikator versehenes Silicagel. Methode 3 bis 5 g Hopfen werden so rasch wie möglich in eine verschließbare tarierte Büchse genau eingewogen. Nach Entfernung des Deckels wird die Büchse für genau eine Stunde in den Trockenschrank gestellt. Danach wird die Büchse sofort verschlossen, in einen Exsikkator gebracht und frühestens nach 20 Minuten gewogen. Berechnung Man berechnet den Gewichtsverlust, der in Gewichtsanteilen des Ausgangsgewichts des Hopfens ausgedrückt wird. Die zulässige Höchstabweichung für eine einzige Bestimmung beträgt 1 %.

2.
Methode (ii)

Verwendung einer den Hopfen mit Infrarotstrahlen oder Heißluft trocknenden elektronischen Waage oder eines Meßgeräts, bei denen auf einer Skala die Feuchtigkeit der behandelten Probe angezeigt wird.

C.
METHODE FÜR DIE KONTROLLE DES FREMDBESATZES

1.
Ermittlung des Anteils an Blättern und Stielen sowie Abfällen von Hopfen

Proben von 5 × 100 g werden mit Hilfe eines Siebes mit 2 mm Maschenweite gesiebt. Das durchgesiebte Gut — Lupulin, Abfälle und Samen — wird zusammengefaßt, und die Samen werden von Hand ausgesondert. Die Proben werden weggestellt. Der verbliebene Inhalt des Siebes mit 2 mm Maschenweite wird gesondert auf ein Sieb mit 10 mm Maschenweite verbracht und erneut durchgesiebt. Die auf dem Sieb verbleibenden Hopfenzapfen, Blätter, Stiele und Fremdbestandteile werden mit Hand entnommen; die Zapfenblätter, Samen und Lupulinabfälle sowie kleinere Blätter und Stiele, die durch das Sieb hindurchgehen, werden von Hand verlesen und die Stücke wie folgt zusammengelegt:
1.
Blätter und Stiele,
2.
Hopfen (Zapfenblätter, Zapfen und Lupulin),
3.
Abfälle,
4.
Samen.
Es ist sehr schwierig, Abfälle und Lupulin sehr genau zu trennen. Ihr relativer Anteil kann jedoch mit Hilfe eines Siebs mit 0,8 mm Maschenweite annähernd bestimmt werden. Bei der Schätzung des Lupulinanteils sollte berücksichtigt werden, daß das Volumengewicht des Lupulins viermal größer als das der Abfälle ist. Die verschiedenen Bestandteilgruppen werden gewogen, und der Anteil jeder Gruppe wird als Prozentsatz der ursprünglichen Probe ermittelt.

2.
Ermittlung des Samenanteils

Die Probe von 25 g wird in einen metallenen Deckelbehälter gefüllt und zwei Stunden lang in einer auf 115° erhitzten Trockenkammer belassen, um die klebrige harzige Substanz zu neutralisieren. Die getrocknete Probe wird in ein großmaschiges Leinentuch gewickelt und kräftig gerieben oder mechanisch gestampft, damit sich die Hopfensamen lösen. Der getrocknete und in feine Einzelteile zerriebene Hopfen wird mit Hilfe eines Feinmahlwerks oder eines Metallmaschensiebs von 1 mm Maschenweite von den Hopfensamen getrennt. Die mit den Samen verbleibenden Spindeln werden entweder mit Hilfe einer mit Schmirgelpapier belegten schiefen Ebene oder mit Hilfe anderer Vorrichtungen getrennt, mit denen sich das gleiche Ziel erreichen läßt, d. h. die Spindeln und übrigen Stoffe festzuhalten und die Samen durchzulassen. Die Samen werden gewogen. Der Samenanteil wird im Verhältnis zum Gewicht der ursprünglichen Probe errechnet.

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