Artikel 6 VO (EWG) 82/1859

Der Bericht über die Durchführung des Auswahlplans der Buchführungsbetriebe enthält:

1.
die Aufteilung der ausgewählten Buchführungsbetriebe je nach Betriebsklasse,
2.
Kommentare über die Analyse der festgestellten Abweichungen zwischen dem Auswahlplan und den ausgewählten Buchführungsbetrieben, über die zur Verbesserung der Auswahl im folgenden Rechnungsjahr anzuwendenden Leitlinien und über die bei der Gewichtung der Buchführungsangaben zu treffenden Vorkehrungen.

Der Bericht über die Durchführung wird in Übereinstimmung mit dem Schema in Anhang II dargestellt und der Kommission binnen sechs Monaten nach Beginn des Rechnungsjahres übermittelt.

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