Artikel 3 VO (EWG) 83/3439

Bei den anderen Käsesorten als Käse mit Schimmelbildung im Teig und Cheddar enthält Feld 7 der Bescheinigung die Angabe „Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von mehr als 47, jedoch nicht mehr als 62 Gewichtshundertteilen.”

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