Artikel 2 VO (EWG) 84/3440
In dieser Verordnung verwendete technische Begriffe oder Begriffe, mit denen einige der Vorrichtungen und Konstruktionen beschrieben werden, die normalerweise Bestandteil eines Schleppnetzes sind oder die in Verbindung mit einem Schleppnetz benutzt werden, sind im Anhang definiert.
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