ANHANG I VO (EWG) 85/2967

1.
Die Berechnung des Muskelfleischanteils stützt sich auf die Zerlegung der vier wichtigsten Teilstücke. Die Zerlegung erfolgt nach dem Standardverfahren.
2.
Der Referenzmuskelfleischanteil wird wie folgt berechnet:

y = 0,89 × 100 × Gewicht des Filets + Gewicht des Muskelfleischs (einschließlich Bindegewebe) von Schulter, Kotelettstrang, Schinken und BauchGewicht des Filets + Gewicht der zerlegten Teilstücke

Das Gewicht des Muskelfleischs in den genannten 4 Teilstücken wird ermittelt, indem man das Gewicht des Nicht-Muskelfleischanteils der 4 Teilstücke vom Gesamtgewicht der Teilstücke vor ihrer Zerlegung abzieht.

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