ANHANG I VO (EWG) 85/2967
- 1.
- Die Berechnung des Muskelfleischanteils stützt sich auf die Zerlegung der vier wichtigsten Teilstücke. Die Zerlegung erfolgt nach dem Standardverfahren.
- 2.
- Der Referenzmuskelfleischanteil wird wie folgt berechnet:
y = 0,89 × 100 × Gewicht des Filets + Gewicht des Muskelfleischs (einschließlich Bindegewebe) von Schulter, Kotelettstrang, Schinken und Bauch Gewicht des Filets + Gewicht der zerlegten Teilstücke Das Gewicht des Muskelfleischs in den genannten 4 Teilstücken wird ermittelt, indem man das Gewicht des Nicht-Muskelfleischanteils der 4 Teilstücke vom Gesamtgewicht der Teilstücke vor ihrer Zerlegung abzieht.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.