ANHANG II VO (EWG) 85/2967

1.
Im ersten Protokollteil ist der Zerlegeversuch zu beschreiben, insbesondere:

Anwendungszeitraum und die für das Genehmigungsverfahren eingeplante Zeit;

Anzahl und Anschrift der Schlachtbetriebe;

Beschreibung der Schweinepopulation, auf welche das Einstufungsverfahren angewendet werden soll;

Darstellung der zusammen mit dem gewählten Probenahmeverfahren verwendeten statistischen Methoden;

Beschreibung des auf einzelstaatlicher Ebene angewendeten Schnellverfahrens;

genaue Angebotsform der einzustufenden Schlachtkörper.

2.
Im zweiten Protokollteil sind die genaueren Ergebnisse des Zerlegeversuchs zu beschreiben, insbesondere:

Darstellung der zusammen mit den gewählten Probenahmeverfahren verwendeten statistischen Methoden;

aufzustellende oder zu ändernde Gleichung;

numerische und graphische Ergebnisbeschreibung;

Beschreibung des neuen Gerätes;

Gewichtsgrenze für die einzustufenden Schweine und andere Beschränkungen in bezug auf die praktische Anwendung des Verfahrens.

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