ANHANG II VO (EWG) 85/2967
- 1.
- Im ersten Protokollteil ist der Zerlegeversuch zu beschreiben, insbesondere:
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Anwendungszeitraum und die für das Genehmigungsverfahren eingeplante Zeit;
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Anzahl und Anschrift der Schlachtbetriebe;
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Beschreibung der Schweinepopulation, auf welche das Einstufungsverfahren angewendet werden soll;
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Darstellung der zusammen mit dem gewählten Probenahmeverfahren verwendeten statistischen Methoden;
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Beschreibung des auf einzelstaatlicher Ebene angewendeten Schnellverfahrens;
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genaue Angebotsform der einzustufenden Schlachtkörper.
- 2.
- Im zweiten Protokollteil sind die genaueren Ergebnisse des Zerlegeversuchs zu beschreiben, insbesondere:
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Darstellung der zusammen mit den gewählten Probenahmeverfahren verwendeten statistischen Methoden;
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aufzustellende oder zu ändernde Gleichung;
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numerische und graphische Ergebnisbeschreibung;
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Beschreibung des neuen Gerätes;
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Gewichtsgrenze für die einzustufenden Schweine und andere Beschränkungen in bezug auf die praktische Anwendung des Verfahrens.
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